Am 11. September 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nummer 21 - Bruchstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich des VBP Nummer 21, - Bruchstraße - umfasst einen Bereich, der sich auf das Flurstück 693 Flur 2 Gemarkung Holthausen beschränkt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers beinhaltet die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Straßenrandbereich der Bruchstraße sowie von 8 Einfamilienhäusern im rückwärtigen Bereich. Die innere Erschließung des geplanten Wohnbaugebiets soll über eine öffentliche Straße erfolgen.
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Sodingen ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Donnerstag, den 14. November 2018 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab 16 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 30. November 2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 15. November 2018 bis zum 30. November 2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) ein-gesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, den 29. Oktober 2018
Der Bezirksbürgermeister: Grunert