Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 1. September 2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße. Der circa 7,4 Hektar große Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nummer 10/6 – Auguststraße – befindet sich in den Stadtbezirken Wanne und Eickel in der Flur 14, Gemarkung Wanne-Eickel und wird in etwa begrenzt
Die als Satzung beschlossene Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 10/6 - Auguststraße - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist die Schaffung eines unbeplanten Innenbereichs, um den Anwohnern den Schutzanspruch einer Wohnnutzung hinsichtlich des Bahnlärms zu ermöglichen, der derzeit aufgrund des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiets nicht gegeben ist.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans werden Vorhaben künftig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, richten sich dann nach den tatsächlich bereits vorhandenen Nutzungen. Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Lärmvorbelastung insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. Zudem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.
Die Aufhebung des Bebauungsplans (einschließlich textlicher Festsetzungen) wird mit der dazugehörigen Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, den 25. Mai 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda