Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 185 – Gütersloher Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird
und ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Die Planung zielt darauf ab, die derzeitig als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzte Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.
Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange, werden im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 185 untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.
Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können ab dem Tage der Aufstellungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten im Internetauftritt der Stadt Herne ( www.herne.de/bauleitplanung ) sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Hinweis:
Am 11. Mai 2021 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 185, 1. Änderung - Gütersloher Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 185, 1. Änderung - Gütersloher Straße - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, den 1. Juli 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda