Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 26. April 2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nummer 185, 1. Ergänzung – Gütersloher Straße - mit Entwurfsstand vom 13. Dezember 2021 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nummer 185 – Gütersloher Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Durch die Festsetzung einer „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ soll der Erhalt der bestehenden Grünstrukturen sowie des hochwertigen Baumbestands sichergestellt und den Maßnahmen der Handlungskarte des Klimafolgenanpassungskonzepts Rechnung getragen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 27. Juni 2022 bis zum 29. Juli 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Information | Titel und Urheber | Betroffenes Schutzgut / Betroffener Belang |
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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung | Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie Nordrhein-Westfalen | Boden |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 51/4 – Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft sowie Fachbereich 51/5 – Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde | Boden, Wasser, der Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 55 – Stadtgrün | Tiere (Artenschutz) |
Gutachten und Fachbeiträge | Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 185, 1. Ergänzung – Gütersloher Straße –, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne | Der Mensch und seine Gesundheit, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter - einschließlich ihrer Wechselwirkungen |
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 185, 1. Ergänzung – Gütersloher Straße – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.