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Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Stadtplanung und -entwicklung / Bebauungspläne / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 26. Mai 2020 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 256 – „Schaeferstraße / Am Stadtgarten“, Stadtbezirk Herne-Mitte

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 26. Mai 2020 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 256 – „Schaeferstraße / Am Stadtgarten“, Stadtbezirk Herne-Mitte

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2020 folgenden Beschluss / folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nummer 256 - Schaeferstraße / Am Stadtgarten - einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gemäß §§ 13a und 13b BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.“

Die Stadt Herne beabsichtigt, die nicht mehr genutzte Sportplatzfläche an der Schaeferstraße einer wohnbaulichen Folgenutzung zuzuführen. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnquartiers mit frei stehenden Einfamilienhäusern, die über großzügige Grundstücke verfügen, vorgesehen. Der Standort ist für eine wohnbauliche Folgenutzung gut geeignet, da eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht, das Gebiet innerorts gut erschlossen ist und die wesentlichen Versorgungseinrichtungen in erreichbaren Entfernungen vorhanden sind.

Der circa 1,65 Hektar große räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 256 - Schaeferstraße / Am Stadtgarten - befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße. Im Norden grenzen die Schaeferstraße, im Osten der Stadtgarten sowie im Süden und im Westen die Straße Am Stadtgarten an das Plangebiet an.

Der in der Anlage 2 dargestellte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 121 und 17 (teilweise), Flur 16 in der Gemarkung Herne. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert. Das Plangebiet wurde um eine Teilfläche des Flurstücks 17 – das zuvor lediglich im nördlichen Abschnitt einbezogen wurde − erweitert.

Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich umbenannt in „Bebauungsplan Nummer 256 - Schaeferstraße / Am Stadtgarten -“. Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.

Die als Entwurf beschlossene Planung des Bebauungsplans Nummer 256 wird einschließlich Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und / oder sonstigen Informationen / Gutachten:

Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
Gutachten und Fachbeiträge Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Abteilung 51/5 der Stadt Herne Allgemeine Vorprüfung für den geplanten Bau einer Straße nach Landesrecht
Gutachten und Fachbeiträge Heller + Kalka Landschaftsarchitekten Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Gutachten und Fachbeiträge agus Gesellschaft für angewandte Geowissenschaften in Umwelt- und Stadtforschung b. R. Bodenuntersuchung
Gutachten und Fachbeiträge L+S Landschaft + Siedlung AG Höhen- und Entwässerungskonzept
Gutachten und Fachbeiträge TÜV Nord Systems GmbH & Co KG Schalltechnische Stellungnahme
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Emschergenossenschaft / Lippeverband Entwässerung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich 23/3 Recht und Bauordnung Anregung Dachbegrünung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Herne Kampfmittel / Mensch, menschliche Gesundheit
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich 51/4 - Umwelt und Stadtplanung - Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Entwässerung, Starkregen, Immissionsschutz, Stadtklima, Klimaschutz/Klimaanpassung, Luftreinhaltung, Seveso-III, Umweltverträglichkeit
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich 55 – Stadtgrün Baumbestand, Baumschutz, Artenschutz, Landschaftsentwicklung / Grünordnung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Landesbetrieb Geologische Dienstes Nordrhein-Westfalen Baugrundeigenschaften
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stadtentwässerung Herne Entwässerung



in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis 12. Juli 2020

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können bis zum 12. Juli 2020 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein, wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht, wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen während der oben genannten allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum im hier Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 256 insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Herne, den 26. Mai 2020
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2020-06-08