Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 258 - Dorfstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, im Osten durch die Dorfstraße sowie die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Zur alten Mühle 5, 7, 9 und 11, im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 20 und 26 und im Westen durch die Dorfstraße.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Der „Hof Werth“ Dorfstraße 30a/ 30b in Herne ist als Baudenkmal gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen. Zum Schutzumfang gehört die gesamte Hofanlage einschließlich Haupthaus, Torhaus, Backhaus, Dörrhaus, Stallgebäude und Obstwiese, die das Plangebiet bilden. Bei dem vorgenannten Hof Werth einschließlich seiner Freiflächen handelt es sich um eine bäuerliche Hofanlage in Fachwerkbauweise aus dem 18. Jahrhundert, die an der alten Dorfstraße im früheren Dorf Börnig errichtet wurde. Sie wird heute vollständig von bebauten Bereichen umschlossen.
Die Hofanlage mit Streuobstwiese aus dem 18. Jahrhundert ist aus denkmalrechtlicher Sicht bedeutend für Herne-Börnig, da sie als nahezu vollständig erhaltenes Anwesen die dörfliche Vergangenheit Herne-Börnigs dokumentiert. So machen unter anderem das Zusammenspiel aus Haupthaus und Nebengebäuden mit ihren jeweils typischen Kubaturen, den Freiflächen und Wasserstellen und die daraus ablesbaren Sicht- und Wegebeziehungen das Leben, Arbeiten und Wohnen der vorindustriellen Zeit in Herne-Börnig anschaulich.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen auch volkskundliche Gründe vor, da Rückschlüsse auf das Wesen und Denken der Bevölkerung in der Region Herne anhand der Konstruktion der baulichen Anlagen, der Inschriften sowie der Anordnung der Gebäude und Freiflächen gezogen werden können. Weiterhin charakterisiert und prägt aus städtebaulicher Sicht die Lage der Gebäude und der Freiflächen untereinander sowie innerhalb Herne-Börnigs den alten Dorfkern.
Um das Denkmal in seiner städtebaulichen Funktion als wichtigen gestalterischen und geschichtlichen Bezugspunkt im alten Dorfkern von Herne-Börnig zu sichern und zu stärken sowie gleichzeitig neben den vorhandenen denkmalrechtlichen Regelungen auch planerische Regelungen zur baulichen Weiterentwicklung beziehungsweise Sicherung des Denkmals zu formulieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Denkmal soll in seinen Funktionen gesichert und gestärkt sowie gleichzeitig eine bauliche Weiterentwicklung der Fläche aus planungsrechtlicher Sicht limitierend geregelt werden. Die damit verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29. November 2021 bis zum 14. Januar 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 258 – Dorfstraße – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.