Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt beschließt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 258 - Dorfstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, im Osten durch die Dorfstraße sowie die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Zur alten Mühle 5, 7, 9 und 11, im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 20 und 26 und im Westen durch die Dorfstraße.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Das Denkmal soll in seinen Funktionen gesichert und gestärkt sowie gleichzeitig eine bauliche Weiterentwicklung der Fläche aus planungsrechtlicher Sicht limitierend geregelt werden. Die damit verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.
Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Der Beschluss des Bebauungsplans Nummer 258 – Dorfstraße – als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Herne, den 14. Juni 2022
Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda
Anlage 1 Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet) (PDF, 430 KB)
Anlage 2 Bebauungsplan 258 – Dorfstraße – Entwurfsstand 24. Januar 2022 (PDF, 992 KB)
Anlage 3 Bebauungsplan 258 Begründung 24. Januar 2022 (PDF, 2.852 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan 258 -Dorfstraße- (PDF, 95 KB)
Anlage 3.2 Ergänzendes Gutachten Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 113 KB)
Anlage 3.3 Fotodokumentation zum Ergänzenden Gutachten (PDF, 5.749 KB)