Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - umfasst das gesamte Betriebsgrundstück der Firma Sita Remediation GmbH (Südstraße 41) mit einer Fläche von circa 3,6 Hektar. Er wird im Norden von der oberirdischen Produktenleitung beziehungsweise Fuß- und Radwegeverbindung, im Osten von der Koniner Straße, im Süden von der Südstraße und im Westen von den Grundstücken Südstraße Nummer 19 und Nummer 33 begrenzt und ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt:
Mit dem Bebauungsplan Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - wird das Ziel verfolgt, die Betriebsinteressen der Firma Sita Remediation GmbH einerseits und die Immissionsschutzinteressen der Nachbarschaft im Umfeld in einen angemessenen Ausgleich zu setzen und bauplanungsrechtlich verbindlich zu regeln. Die Regelungen des zukünftigen Bebauungsplans würden dann die Regelungen des bestandskräftigen Bebauungsplans für den Bereich des Plangebiets überlagern und Anwendungsvorrang genießen.
Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können ab dem Tage der Aufstellungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 bis A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Hinweis:
Am 14. Mai 2020 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, 30. Juni 2020
Der Oberbürgermeister:
in Vertretung
Dr. Klee, Stadtdirektor