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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Am 15. September 2021 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - liegt im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst das gesamte ehemalige Betriebsgrundstück der Firma Sita Remediation GmbH (Südstraße 41) mit einer Fläche von circa 3,6 Hektar. Er wird im Norden von der oberirdischen Produktenleitung beziehungsweise Fuß- und Radwegeverbindung, im Osten von der Koniner Straße, im Süden von der Südstraße und im Westen von den Grundstücken Südstraße Nummer 19 und Nummer 33 begrenzt. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Geltungsbereich in einem Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke

In der Vergangenheit sind vermehrt Beschwerden von Anwohnern aus der näheren Umgebung des ehemaligen Betriebsgrundstücks der Firma Sita Remediation GmbH an Verwaltung und Politik herangetragen worden. Insbesondere eine regelmäßige und intensive Geruchsimmissionsbelastung wurde kritisiert.

Bauplanungsrechtlich ist der Bereich derzeit größtenteils anhand des rechtskräftigen Bebauungsplans 41 - Feldkampstraße - (jetzt: Südstraße) von 1973 zu beurteilen, welcher dort ein Industriegebiet im Sinne des § 9 BauNVO festsetzt. Damit sind industrielle Neuansiedlungen bauplanungsrechtlich zulässig und Grenzen, Auflagen und Nebenbestimmungen lediglich im Rahmen der jeweils erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.

Mit dem Ziel, die Betriebsinteressen der Firma Sita Remediation GmbH einerseits und die Immissionsschutzinteressen der Nachbarschaft im Umfeld in einen angemessenen Ausgleich zu setzen und bauplanungsrechtlich verbindlich zu regeln, hatte der Haupt- und Personalausschuss bereits am 16. Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - beschlossen. Es war beabsichtigt, das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO festzusetzen. Dadurch sollte eine betriebskonforme bauleitplanerische Lösung für diesen konkreten Einzelfall konzipiert werden.

Zwischenzeitlich wurde der Betrieb der Sita Remediation GmbH stillgelegt und aufgegeben. Dadurch haben sich die Vorzeichen insoweit geändert, als dass nun eine allgemeine bauleitplanerische Lösung für eine mögliche Folgenutzung des Geländes und keine spezifische Lösung für den konkret vorhandenen Betrieb gefunden werden muss.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirks-vertretung Herne-Mitte ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 2. September 2021 im Rathaus Herne, Großer Sitzungssaal (Raum 312), Friedrich-Ebert-Platz 2.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 17. September 2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 3. September 2021 bis zum 17. September 2021 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 17. August 2021
Bornfelder
Bezirksbürgermeister

Planunterlagen

2021-08-17