Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nummer 262 – Brunnenstraße / Mulvanystraße - mit Entwurfsstand vom 25. Oktober 2021 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge-nen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetztbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 262 - Brunnenstraße / Mulvanystraße - befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst die Flurstücke 89, 90, 91, 147, 253, 371 und 372 (teilweise), Flur 2, in der Gemarkung Herne. Das Plangebiet wird begrenzt
Die Lage des Plangebiets im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Die städtebauliche Planung gliedert das Plangebiet in drei Teilbereiche, die für unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte vorgesehen sind.
Der westliche Teil des Plangebiets wird für eine wohnbauliche Entwicklung vorgehalten werden. Hier ist die Errichtung von zwei viergeschossigen und drei dreigeschossigen Wohngebäuden geplant, die jeweils noch mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss ausgestattet werden können. Bei den Wohngebäuden handelt es sich um Mehrfamilienhäuser, in denen insgesamt rund 90 Wohneinheiten untergebracht werden.
Im südlichen Teil des Plangebiets sollen die bestehenden, bislang gewerblich genutzten Gebäude (ehemaliges Rechenzentrum) auch künftig zur Unterbringung von Servern und Großrechnern und weitere gewerbliche Nutzungen, wie beispielsweise Büros, genutzt werden. Eine Sanierung im Hinblick auf die künftigen Nutzungen wird durch die Investorin erfolgen.
Der östliche Planbereich wird künftig ebenfalls für wohnbauliche Zwecke genutzt. Auch in diesem Teilbereich ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern, bestehend aus Gebäuden mit drei Vollgeschossen und einem weiteren Staffelgeschoss mit insgesamt rund 60 Wohneinheiten, geplant. Zur Erschließung der geplanten Wohnhäuser in diesem Teil des Plangebiets ist die bereits vorhandene Erschließungsstraße zu ertüchtigen und in nördlicher Richtung zu verlängern.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG NW (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen – Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz NRW) aufgrund der im Plangebiet vorgesehenen neuen öffentlichen Erschließungsstraße. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Straßenbauvorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG NW erfolgen muss. Der Bebauungsplan begründet folglich nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, so dass die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB gegeben sind.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentli-chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
24. Januar 2022 bis zum 25. Februar 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathau-ses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Sollte der Eingangsbereich während dieses Zeitraums aus unvorhergesehenen Gründen nicht zugänglich sein wird am Eingang ein Hinweisschild angebracht. Diesem ist zu entnehmen wo die Planunterlagen einsehbar sind.
Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs-plans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 262 - Brunnenstraße / Mulvanystraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlage 1 Übersichtsplan (PDF, 2.558 KB)
Anlage 2 Bebauungsplan (PDF, 3.009 KB)
Anlage 3.0 Begründung (PDF, 2.496 KB)
Anlage 3.1 Artenschutz (PDF, 2.819 KB)
Anlage 3.2 Verschattungsstudie (PDF, 2.506 KB)
Anlage 3.3 Lärm (PDF, 7.229 KB)
Anlage 3.4 Klima (PDF, 5.926 KB)
Anlage 3.5 Verkehr (PDF, 9.067 KB)
Anlage 3.6 Altlasten (PDF, 522 KB)