Am 12. August 2020 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 268 - wewole Langforthstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1623 und die südliche Grenze des Flurstücks 136 (Flur 6, Gemarkung Horsthausen), im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 1622, 905, 1396 und 1516 (Flur 6, Gemarkung Horsthausen), im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Schachtstraße und im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Langforthstraße.
Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
„Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 268 ist es, das Plangebiet durch die Umstrukturierung für Menschen mit Behinderungen zu einem lebendigen, offenen und gleichberechtigten Ort in der Stadt Herne zu machen und es räumlich und funktionell mit dem Quartier Elpeshof und dem angrenzenden Neubaugebiet Jürgenshof zu vernetzen. Auf der Langforthstraße als auch auf der Schachtstraße sollen die Verkehrsflüsse reguliert, Risiken für Fußgängerinnen und Fußgänger minimiert werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten im Quartier geschaffen werden.“
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Sodingen ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Mittwoch, den 24. März 2021 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1.
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab 17 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 9. April 2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 25. März 2021 bis zum 9. April 2021 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fach-bereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstr. 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 10. März 2021
Mathias Grunert (Bezirksbürgermeister)