Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 269 – Marienhospital – gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 269 – Marienhospital – wird begrenzt durch den Hölkeskampring im Nordwesten, die hinteren Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke an der Altenhöfener Straße im Nordosten und Osten und die hinteren Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke an der Jean-Vogel-Straße im Südwestenund ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Parkhauses und der mittel- bis langfristig erforderlichen baulichen Maßnahmen auf dem Klinikgrundstück schaffen.
Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können ab dem Tage der Aufstellungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Hinweis:
Am 18. November 2020 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 269 - Marienhospital - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 269 - Marienhospital - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, 15. März 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda