Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 271 - Kreuzkirche/ Gutenbergplatz - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Herne-Mitte in der Herner Innenstadt und umfasst eine Fläche von circa 12.000 Quadratmetern. Der Geltungsbereich beinhaltet vorwiegend einen Teil der bebauten Grundstücke zwischen der Straße "An der Kreuzkirche" und der Breddestraße sowie die Stellplatzfläche des Gutenbergplatzes und wird begrenzt
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
In seiner Zielsetzung richtet sich die Aufstellung des Bebauungsplanes primär darauf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertageseinrichtung, Wohnraum sowie Büroraum zu schaffen und zudem eine erkennbare mindergenutzte Fläche im unmittelbaren Nahbereich des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum Herne-Mitte städtebaulich und stadtgestalterisch aufzuwerten. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden angrenzenden Straßenverkehrsflächen und Stellplatzanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob eine Umgestaltung oder Neuordnung dieser Verkehrsflächen unter städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist
Am 17. Mai 2022 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin für die Erörterung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 271 - Kreuzkirche / Gutenbergplatz - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.