Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Radicke haben am 1. Juli 2022 folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
"Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Radicke beschließen auf Grundlage von § 60 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 272 - Herner Straße / Berliner Straße / Karolinenstraße - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden."
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Wanne. Er umfasst eine Fläche von circa 3 Hektar. Er wird begrenzt
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Mit dem Bebauungsplan Nummer 272 - Herner Straße / Berliner Straße / Karolinenstraße Sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs Nebenzentrum Wanne-Mitte vor schädlichen Auswirkungen aus dem Bereich des Nahversorgungsstandortes Berliner Straße / Karolinenstraße geschaffen werden. Gleichzeitig sollen der Nahversorgungsstandort Berliner Straße / Karolinenstraße in seiner im Masterplan Einzelhandel zugewiesenen Funktion planungsrechtlich gesichert und einer an diesem Standort unerwünschten Einzelhandelsagglomeration entgegengewirkt werden.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 272 - Herner Straße / Berliner Straße / Karolinenstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.