Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 1. September 2020 folgenden Beschluss / folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss
Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Errichtung von Wohngebäuden ermöglichen. Die Bauleitplanung zielt zudem darauf ab, den in großen Teilen brach liegenden Teil der Fläche einer neuen Nutzung (Wohnen) zuzuführen. Zudem ist ein hier anvisiertes Planungsziel eine sinnvolle städtebauliche Ergänzung der südlich befindlichen Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch Bahnanlagen der Bahnstrecken 2208 und 2650, im Südosten durch die Horsthauser Straße und die nördlichen und südwestlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 39, und im Südwesten durch die nördlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 27 sowie mehrere, zum großen Teil mit Bäumen versehene Grünflächen. Er umfasst das Flurstück Nummer 236 der Gemarkung Horsthausen, Flur 10 sowie die Flurstücke mit den Nummern 1061 und 1062 der Gemarkung Horsthausen, Flur 11.
Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans geringfügig vergrößert. Der Geltungsbereich wurde um das Flurstück 1062, Flur 11 erweitert. Dieses war als Teil des Flurstücks 949, Flur 11, bereits Bestandteil des Einleitungsantrags und ist nach Aufstellungsbeschluss durch Teilung besagten Flurstücks in die Flurstücke 1061 und 1062 entstanden.
Der Aufstellungsbeschluss grenzte den Geltungsbereich im Süden mit der Horsthauser Straße ab. Das Flurstück 1062 befindet sich jedoch im Bereich der Horsthauser Straße. Ein Teilabschnitt des Gehweges verläuft über dieses Flurstück. Damit wird die im Aufstellungsbeschluss verwendete Formulierung präzisiert.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Die als Entwurf beschlossene Planung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 16 wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen Informationen:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Gutachten und Fachbeiträge | umweltbüro Essen | Umweltbericht |
Gutachten und Fachbeiträge | Borchert Ingenieure | Altlastenuntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | umweltbüro Essen | Artenschutzrechtliche Vorprüfung |
Gutachten und Fachbeiträge | Peutz Consult | Verkehrslärmuntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | Peutz Consult | Erschütterungsprognose |
Gutachten und Fachbeiträge | TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen | Verkehrsgutachten |
Gutachten und Fachbeiträge | Emschergenossenschaft | Entwässerung |
Stellungnahmen | Stadt Herne: FB 43 – Gesundheit | Lärmimmissionen, Erschütterungen |
Stellungnahmen | Stadt Herne: FB 51/4 - Umwelt und Stadtplanung - Klima- und Immissi-onsschutz, Abfallwirtschaft | Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz, Stadtklima, Starkregengefährdung. Klimaanpassung, Luftreinhaltung, Abstandsgebot Seveso-III-Richtlinie, abfallrechtliche Sicht, Umweltverträglichkeit / Umweltbericht |
Stellungnahmen | Stadt Herne: FB 55 – Stadtgrün | Baumschutz, Artenschutz, Landschaftsentwicklung / Grünordnung / UNB |
Stellungnahmen | Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen | Baugrund |
Stellungnahmen | Stadtentwässerung Herne | Entwässerung |
in der Zeit vom 12. Oktober bis 13. November 2020
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können bis zum 13. November 2020 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht. Diesem ist zu entnehmen, wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. In diesem Hinweis wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen während der oben genannten allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 16 insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 23. September 2020
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Übersichtsplan (PDF, 688 KB)
Anlage 2 Planzeichung Blatt 1 (PDF, 709 KB)
Anlage 3 Textteil Blatt 2 (PDF, 481 KB)
Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 3 (PDF, 11.419 KB)
Anlage 5 Begründung (PDF, 5.057 KB)
Anlage 6 Umweltbericht (PDF, 5.194 KB)
Anlage 7 Altlastenuntersuchung (PDF, 14.153 KB)
Anlage 8 Artenschutzprüfung (PDF, 4.388 KB)
Anlage 9 Verkehrsgutachten (PDF, 7.102 KB)
Anlage 10 Verkehrslärmuntersuchung (PDF, 17.127 KB)