Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt beschließt
Das circa 7600 Quadratmeter große Plangebiet befindet sich zwischen der Karlstraße, der Stöckstraße, der Johannesstraße und der Hauptstraße im Stadtteil Wanne. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 26 - Karlstraße - umfasst das Grundstück des aufgegebenen Nebenstandorts der Josefschule und der Jugendverkehrsschule, Karlstraße 6, bestehend aus dem Flurstück 525 (Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 6).
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Ziel der Planung ist es, den steigenden Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen sowie Plätzen in Tagespflegen und speziell für die Bedürfnisse von Senioren ausgerichteten Wohnungen in
Herne nachzukommen. Darüber hinaus dient die Errichtung des Pflegeheims als Entlastungs- bzw. Ersatzstandort für das in Herne bestehende Else-Drenseck-Seniorenzentrum. Aufgrund einer zu hohen Bewohnerdichte wird dort die Zimmerbelegung reduziert, sodass ein Bedarf für neue Pflegeheimplätze in Herne entsteht.
Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 26 – Karlstraße – als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Herne, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda
Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 2.229 KB)
Anlage 2 Plan zum Satzungsbeschluss Blatt 1 (PDF, 4.349 KB)
Anlage 3 Plan zum Satzungsbeschluss Blatt 2 (PDF, 2.557 KB)
Anlage 4.0 Begründung signiert (PDF, 249 KB)
Anlage 4.1 Artenschutzprüfung Stufe 1 (PDF, 5.625 KB)
Anlage 4.2 Bodenuntersuchung Grundschule Karlstraße (PDF, 6.954 KB)
Anlage 4.3 Bodengutachten Außenbereich Kita (PDF, 1.151 KB)
Anlage 4.4 Verkehrsuntersuchung (PDF, 13.987 KB)
Anlage 4.5 Klimagutachten (PDF, 6.750 KB)
Anlage 5 Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen (PDF, 2.485 KB)