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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Eickel

Am 13. Februar 2020 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

  • im Süden durch die nördliche Grenze der Holsterhauser Straße / L 657,
  • im Norden durch den südlichen Fahrbahnrand der Brennerstraße,
  • im Osten durch die Grenze zur Bahntrasse östlich des Rad- und Fußwegs,
  • im Westen von der westlichen Grenze des Grundstücks des bestehenden LIDL-Discountmarkts mit den Flurstücken 391, 633, 629, 627, 516, 519 und 1261, Flur 41 in der Gemarkung Wanne-Eickel.

Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

„Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 ist, die Erweiterung der Verkaufsfläche um 288,19 Quadratmeter auf insgesamt 1487,92 Quadratmeter durch eine entsprechende Festsetzung im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße – zu ermöglichen. Um etwaige geringfügige Veränderungen bei der Ermittlung der Verkaufsfläche im Baugenehmigungsverfahren auffangen zu können, soll im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Verkaufsfläche von 1.490 Quadratmetern festgesetzt werden.“

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Eickel ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am Donnerstag, den 3. Dezember 2020 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses, Eickeler Markt 1.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Die Planunterlagen liegen im Sitzungssaal aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 21. Dezember 2020 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 4. Dezember 2020 bis zum 21. Dezember 2020 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 23. November 2020
Plickert (Bezirksbürgermeister)

Planunterlagen

2020-11-23