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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 5. März 2021 zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Eickel

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

  1. dem Antrag des Vorhabenträgers vom 29. Januar 2020 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,
  2. die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nummer 27, - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße -, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB),
  3. die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Absatz 1 BauGB zu ermächtigen.“

Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nummer 27 – LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird

  • im Süden durch die nördliche Grenze der Holsterhauser Straße / L 657,
  • im Norden durch den südlichen Fahrbahnrand der Brennerstraße,
  • im Osten durch die Grenze zur Bahntrasse östlich des Rad- und Fußwegs,
  • im Westen von der westlichen Grenze des Grundstücks des bestehenden LIDL-Discountmarkts mit den Flurstücken 391, 633, 629, 627, 516, 519 und 1261, Flur 41 in der Gemarkung Wanne-Eickel.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Der Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsfläche um 288,19 Quadratmeter auf insgesamt 1487,92 Quadratmeter soll durch eine entsprechende Festsetzung im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße – genehmigt werden. Um etwaige geringfügige Veränderungen bei der Ermittlung der Verkaufsfläche im Baugenehmigungsverfahren auffangen zu können, soll im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Verkaufsfläche von 1.490 Quadratmetern festgesetzt werden.

Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können ab dem Tage der Aufstellungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.

Hinweis:
Am 13. Februar 2020 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 -LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, 5. März 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2021-03-11