Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 27 – LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - mit Entwurfsstand vom 27. Oktober 2021 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Das Plangebiet befindet sich in Herne im Stadtbezirk Eickel und umfasst die Flurstücke 391, 516, 519, 621, 623 (teilweise), 624, 627, 629, 631, 633, 634 sowie 1261 in Flur 41 der Gemarkung Wanne-Eickel. Das rund 7.996 Quadratmeter große Plangebiet liegt rund 150 Meter westlich der Dorstener Straße / B226 und wird begrenzt
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Die Erweiterung der Verkaufsfläche um 288,19 Quadratmeter auf insgesamt 1487,92 Quadratmeter soll durch eine entsprechende Festsetzung im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - ermöglicht werden. Um etwaige geringfügige Veränderungen bei der Ermittlung der Verkaufsfläche im Baugenehmigungsverfahren auffangen zu können, soll im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Verkaufsfläche von 1.490 Quadratmetern festgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28. Februar 2022 bis zum 1. April 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Information | Titel und Urheber | Betroffenes Schutzgut / Betroffener Belang |
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Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen | Stellungnahme des Fachbereich 55 Stadtgrün der Stadt Herne | Pflanzen, biologische Vielfalt und Klima |
Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen | Stellungnahme der Emschergenossenschaft / Lippeverband | Wasser, Klima |
Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen | Stellungnahme des Fachbereich 51/5 Umwelt und Stadtplanung – Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde | Boden |
Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen | Stellungnahme des Fachbereich 51/4 Umwelt und Stadtplanung – Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft | Boden, Wasser, Klima, Luft, der Mensch und seine Gesundheit |
Gutachten und Fachbeiträge | „Lidl-Markt Holsterhauser Straße in Herne Erweiterung der Verkaufsfläche - Schalltechnische Bewertung“, Brilon Bondzio Weiser GmbH, Bochum, Juni 2019 | Der Mensch und seine Gesundheit, Verkehrslärm und Gewerbelärm |
Gutachten und Fachbeiträge | Umweltbericht zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße -, post welters + partner mbB, Dortmund, Oktober 2021 | Der Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen |
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlage 1 - Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet) (PDF, 519 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf zum Offenlagebeschluss (PDF, 4.397 KB)
Anlage 3 - Begründungsentwurf zum Offenlagebeschluss (PDF, 5.680 KB)
Anlage 3.1 - Verträglichkeitsanalyse Verkaufsflächenerweiterung (PDF, 2.583 KB)
Anlage 3.2 - Schalltechnische Bewertung (PDF, 792 KB)