Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 26. April 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nummer 30, - Tiefenbruchstraße -, liegt im Stadtbezirk Eickel, Stadtteil Röhlinghausen, und umfasst den Bereich zwischen den Bebauungen der Straßen Tiefenbruchstraße, Görresstraße und Heinrich-Kämpchen-Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 101, 406, 610, 675, 678, 681, 682, 691, 693, 695, 708, 710 und 752 (Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 59) und wird begrenzt
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die moderate wohnbauliche Nachverdichtung eines Blockinnenbereichs im vorhandenen Siedlungsgefüge zu ermöglichen und zu realisieren.
Die derzeitige Entwicklungskonzeption der Vorhabenträgerin sieht die Errichtung von insgesamt 16 Wohneinheiten in Form von acht Doppelhäusern vor. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt im Süden über die Heinrich-Kämpchen-Straße als Stichstraße mit Wendemöglichkeit am Ende der Straße. Es handelt sich um eine private Erschließung. Nördlich und südlich dieser inneren Gebietserschließung sind jeweils vier der Doppelhäuser vorgesehen. Jede Wohneinheit verfügt über eine Garage und einen Stellplatz unmittelbar am Gebäude. Freiflächen und Grünstrukturen werden im Rahmen der Planung möglichst erhalten.
Hinweis:
Am 22. Februar 2022 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin für die Erörterung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Der Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 30 – Tiefenbruchstraße – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.