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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 19. Juli 2018 zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 22 - Möbelhaus Mömax -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

  1. dem Antrag des Vorhabenträgers vom 15. Mai 2018 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,
  2. die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nummer 22, - Möbelhaus Mömax -, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB),
  3. die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Absatz 1 BauGB zu ermächtigen.“

Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nummer 22, - Möbelhaus Mömax -, umfasst einen Bereich, der grob betrachtet begrenzt wird im Westen von der Autobahn BAB 43, im Norden durch die Autobahnausfahrt Herne-Mitte / Eickel, im Osten durch den Baukörper des Möbelhaus Zurbrüggen und im Süden von der Walter-Bälz-Straße.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Herne, Flur 35, Flurstücke 13, 14, 306, 307, 339, 394, 419, 420, 421, 422, 423, 443 sowie Flur 36, Flurstücke 4, 5, 179, 442.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 22 ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Möbelhauses mit einer geplanten Verkaufsfläche von knapp 8.000 Quadratmetern sowie den dazu gehörigen Stellplätzen.

Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Raum A.124 - A.126 und A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.

Hinweis:
Am 5. Juni 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 22 zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 22 – Möbelhaus Mömax - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 19. Juli 2018
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen:

2018-09-11