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Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Stadtplanung und -entwicklung / Bebauungspläne / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 28. November 2019 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 121, 1. Änderung - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 28. November 2019 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 121, 1. Änderung - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 5. November 2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 121, - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.“

Der Bebauungsplan Nummer 121, 1. Änderung - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne die Erstellung eines Umweltberichts aufgestellt. Ferner wird von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Die Stadt Herne beabsichtigt, die nicht mehr genutzten Sportanlagen an der Vinckestraße einer wohnbaulichen Folgenutzung zuzuführen. Der Standort ist für eine wohnbauliche Folgenutzung gut geeignet, da eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht, das Gebiet innerorts gut erschlossen ist und die wesentlichen Versorgungseinrichtungen in erreichbaren Entfernungen vorhanden sind. Durch die Innenverdichtung kann die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich reduziert werden.

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 121 - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sonderschule“ festgesetzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer wohnbaulichen Folgenutzung zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplans - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - erforderlich.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 121 - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - liegt im Stadtbezirk Herne-Mitte und wird begrenzt
im Norden durch die Vinckestraße,
im Osten durch die Grundstücke Vinckestraße 52 und 54,
im Süden durch das Grundstück Vinckestraße 37a und das Flurstück 158 (Flur 10, Gemarkung Herne) und
im Westen durch eine westlich des Flurstücks 157 (Flur 10, Gemarkung Herne) gelegene sowie mit einem Abstand von circa 6,5 Metern parallel zu dessen westlicher Grenze verlaufende Linie.

Der circa 0,33 Hektar große Geltungsbereich umfasst damit vollständig das Flurstück 157 (Flur 10, Gemarkung Herne) sowie teilweise die Flurstücke 117 und 321 (Flur 9, Gemarkung Herne) und ist gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan festgesetzt.

Der Geltungsbereich wurde im Laufe des Planverfahrens verkleinert. Der öffentliche Parkplatz am Kreuzungsbereich Vinckestraße / Hermann-Löns-Straße sowie Teile des Lehrerparkplatzes und der dahinter liegenden Flächen sind aus dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 121 - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße – entfallen, da die hier vorhandenen Nutzungen erhalten bleiben müssen.

Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nummer 121 - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße – einschließlich Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Emschergenossenschaft, Stellungnahme vom 8. April 2015 Prüfung der Möglichkeit einer Regenwasserabkopplung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, Stellungnahme vom 1. April 2015 Bergbau
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Tiefbau und Verkehr, Stellungnahme vom 7. April 2015 Umgang mit Niederschlagswasser
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 1. April 2015 Artenschutz, Baumschutz, Landschaftsentwicklung - Grünordnung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Untere Bodenschutzbehörde, Stellungnahme vom 29. April 2015 Boden, Altlasten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Klima- und Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 29. April 2015 Luftreinhaltung
Gutachten und Fachbeiträge Biologische Station Östliches Ruhrgebiet vom Juli 2015 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Gutachten und Fachbeiträge Agus GbR, Bochum, Gutachten vom 27. Juli 2018 Boden- und Versickerungsuntersuchung
Gutachten und Fachbeiträge Agus GbR, Bochum, Gutachten vom 17. September 2018 Boden- und Versickerungsuntersuchung Erweiterungsfläche
Gutachten und Fachbeiträge TÜV Nord, Gutachten vom 17. Dezember 2018 Gutachten Geräuschemissionen und –immissionen
Gutachten und Fachbeiträge Dr. F. Albrecht, Gutachten vom 4. Juni 1998 Baugrundgutachten

Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplans Nummer 121, 1. Änderung – Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - wird einschließlich Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen Informationen/Gutachten:

in der Zeit vom 8. Januar bis 10. Februar 2020
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können bis zum 10. Februar 2020 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 121, 1. Änderung - Viktor-Reuter-Straße / Goethestraße - insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Herne, den 28. November 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2019-12-03