Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 10/6 - Auguststraße -, gemäß § 1 Absatz 8 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nummer 10/6 umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Nordosten durch die Gleisanlagen der Bahnlinie Wanne-Eickel Hbf. - Gelsenkirchen Hbf. im Süden durch die Anschlussbahn und im Westen durch die Straße Eickeler Bruch.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Die Zielsetzungen des Bebauungsplans wurden in den vergangenen fünfzig Jahren nicht umgesetzt. Vielmehr wurden von Wohnungsgesellschaften der dortige Bestand privatisiert und von den Eigentümern wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird das Baugebiet zum unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von zukünftigen Vorhaben bestimmt sich daher nach Aufhebung des Bebauungsplans insbesondere nach den Regelungen des § 34 BauGB. Dabei muss im vorliegendem Fall vor allem beachtet werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.
Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können ab dem Tage der Aufstel-lungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten im hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Hinweis:
Am 5. Juni 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 10/6 - Auguststraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Vorstehender Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 10/6 - Auguststraße - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, 6. November 2018
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda