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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen  

Bezeichnung: des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Datum: Mi, 30.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
Enthält Anlagen
2017/0492  
Ö 2  
Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -    
Ö 3  
Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH Jahresabschluss 2016
2017/0483  
Ö 4  
Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Jahresabschluss 2016
2017/0482  
Ö 5  
HSM - Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH: Genehmigung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Enthält Anlagen
2017/0493  
Ö 6  
Revierpark Gysenberg Herne GmbH Jahresabschluss 2016
2017/0481  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

 

  1. die Billigung des Lageberichts der Geschäftsführung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH und die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 8.098.786,27 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.474.552,24 €.

Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Die Kapitalrücklage ist aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden und ist nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden. Gemäß der Regelung des § 6 (2) des Gesellschaftsvertrages erfolgt in Höhe der Jahresabschreibungen (2016 ohne GWG 794 T€) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage.

 

Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1.474.552,24 € zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages.

 

Die Kapitalrücklage, und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter, ist wie in den Vorjahren auch weiterhin zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, soweit diese nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist.

 

  1. die Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 und

 

  1. die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2017 - 2019.

 

        

   
    30.08.2017 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    Ö 6 - beschlossen
   

Beschluss:


Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

 

  1. die Billigung des Lageberichts der Geschäftsführung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH und die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 8.098.786,27 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.474.552,24 €.

Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Die Kapitalrücklage ist aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden und ist nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden. Gemäß der Regelung des § 6 (2) des Gesellschaftsvertrages erfolgt in Höhe der Jahresabschreibungen (2016 ohne GWG 794 T€) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage.

 

Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1.474.552,24 € zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages.

 

Die Kapitalrücklage, und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter, ist wie in den Vorjahren auch weiterhin zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, soweit diese nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist.

 

  1. die Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 und

 

  1. die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2017 - 2019.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Revierpark Gysenberg Herne GmbH Änderung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag
Enthält Anlagen
2017/0484  
Ö 8  
Integriertes Handlungskonzept Revierpark 2020
Enthält Anlagen
2017/0480  
Ö 9  
Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG): Jahresabschluss 2016
2017/0505  
Ö 10  
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG): Jahresabschluss 2016
2017/0485  
Ö 11  
Entgeltbedarfsberechnung zur Cranger Kirmes 2018
Enthält Anlagen
2017/0474  
Ö 12  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 13  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Stadtwerke Herne AG (StwH): Teilgeschäftsanteilsverkauf TMR - Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet GmbH      
N 2     Veräußerung einer städtischen Teilfläche aus dem Vorhaben "Dienstleistungspark Schloss Strünkede"      
N 3     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 4     Anfragen der Stadtverordneten