Ratsinformationssystem
Tagesordnung - des Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 | 2017/0506 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: I. Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den Fachbereich Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2016 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GO NRW festzustellen.
b) empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 41.638.662,35 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.276.720,84 € vorzunehmen und den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 28.361.941,51 € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 nach § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
II. Der Rat der Stadt
a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
b) beschließt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2016 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen ( § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GO NRW ).
c) beschließt die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 41.638.662,35 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.276.720,84 € vorzunehmen und den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 28.361.941,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.
d) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen ( § 96 Abs. 1 GO NRW ).
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13.09.2017 - Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Lippitz fasst den Abschlussbericht kurz zusammen und erklärt, dass seitens der Rechnungsprüfung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.
Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
I.Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den Fachbereich Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2016 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GO NRW festzustellen.
b) empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 41.638.662,35 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.276.720,84 € vorzunehmen und den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 28.361.941,51 € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 nach § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
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28.11.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis. b) beschließt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2016 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen ( § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GONRW). c) beschließt die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 41.638.662,35 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.276.720,84 € vorzunehmen und den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 28.361.941,51 € auf neue Rechnung vorzutragen. d) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2016 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 2 | Bericht vom 27.04.2017 über die Prüfung im Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung hier: Zentrale Vollstreckung Schwerpunkte: Mahngebühren, Säumniszuschläge und Quittungsblöcke | 2017/0507 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bericht vom 01.08.2017 über die Prüfung im Fachbereich Vermessung und Kataster (FB 52) hier: Vergabeangelegenheiten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) | 2017/0508 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Prüfbericht vom 10.07.2017 Gleichstellungsstelle der Stadt Herne (FB 102) a) Abrechnung und Verwendung von Fördermitteln für das Projekt "Runder Tisch gegen häusliche Gewalt" 2014 - 2016 b) Abrechnung der Frauenwoche 2014 - 2016 | 2017/0509 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht vom 10.08.2017 über die Prüfung von Vergaben im nichttechnischen Bereich im Jahr 2016 | 2017/0510 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beratung des Haushaltsplanes 2018 hier: Produktbereich Innere Verwaltung, Produkt Rechnungsprüfung | 2017/0511 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||