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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Personalausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Personalausschusses
Gremium: Haupt- und Personalausschuss
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Haupt- und Personalausschusses
2018/0057  
Ö 2  
Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen: 1. Hauptsatzung 2. Zuständigkeitsordnung 3. Allgemeine Richtlinien 4. Geschäftsordnung
Enthält Anlagen
2018/0111  
Ö 3  
Genehmigung einer Dienstreise nach Luzhou (China)
2018/0112  
Ö 4  
Konkretisierung und Anpassung der Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
Enthält Anlagen
2018/0036  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Immobilienausschuss, der Schulausschuss und die Bezirksvertretungen beschließen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfehlen dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen.
  2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  4. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  6. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.725.536,90 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 18.980.905,90 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  7. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

              

   
    24.01.2018 - Immobilienausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss:


 

  1. Der Immobilienausschuss, der Schulausschuss und die Bezirksvertretungen beschließen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfehlen dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen.
  2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  4. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  6. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369,00 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  7. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

 

 

dafür:

19

10

4

2

1

1

0

1

 

 

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Merkblatt NRW.Bank.Gute Schule 2020 (874 KB)      
   
    25.01.2018 - Schulausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss:

 

  1. Der Immobilienausschuss, der Schulausschuss und die Bezirksvertretungen beschließen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfehlen dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen.
  2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  4. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  6. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  7. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

-

 

   
    01.02.2018 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer Zuständigkeit die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  2. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  3. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  4. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Piraten-AL

dafür:

15

7

4

1

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    07.02.2018 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Herr Hartmann weist darauf hin, dass in Punkt 6. des Beschlussvorschlages 2 Zahlen geändert werden müssen, da hier versehentlich der Eigenanteil falsch berechnet wurde.

 

geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer Zuständigkeit die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  2. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  3. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  4. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

parteilos

dafür:

13

7

3

2

1

dagegen:

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

   
    13.02.2018 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 2 - geändert beschlossen
   

Herr Schulz weist darauf hin, dass in Punkt 6. des Beschlussvorschlages 2 Zahlen geändert werden müssen, da hier versehentlich der Eigenanteil falsch berechnet wurde.

 

geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer Zuständigkeit die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 7 zu fassen:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  2. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  3. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  4. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

14

6

4

1

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.02.2018 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:


Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer Zuständigkeit die Durchführung der in der Anlage 2 und 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen für das Jahr 2018 sowie die in der Anlage 3 beschriebenen Veränderungen zur Planung für das Jahr 2017 und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlüsse der Ziffern 3 bis 7 zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.
  2. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.
  3. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.
  4. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
  5. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

15

8

4

2

1

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

   
    20.02.2018 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 7 dieser Vorlage unter Berücksichtigung der geänderten Zahlen unter Ziffer 6 zu beschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

   
    27.02.2018 - Rat der Stadt
    Ö 18 - beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die Punkte 1 und 2 betreffen nur die vorberatenden Gremien.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste (Anlage 1) zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM)  sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt den Veränderungen zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zu Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Inanspruchnahme der Fördermittel mit einem Volumen von insgesamt 17.255.369 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 1.917.263,20 €). Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 19.172.632,00 €. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG 2 genannt) für das Jahr 2018 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

54

25

13

6

3

3

-

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

Ö 5  
Satzung zur Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2018/0091  
Ö 6  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Gelsenkirchen
Enthält Anlagen
2018/0012  
Ö 7  
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2018/0056  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 9     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 9.1  
Anfrage: Nebenwohnungen in Herne
Enthält Anlagen
2018/0013  
N 1     Upgrade der Telekommunikationsanlage      
N 2     Ersatzbeschaffung von 2 Rettungstransportfahrzeugen (RTW)      
N 3     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 4     Anfragen der Stadtverordneten