Ratsinformationssystem
Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21, - Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit | 2018/0706 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bebauungsplan Nr. 247 - Courrieresstraße -, 1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung 2. Satzungsbeschluss 3. Zustimmung zur Begründung | 2018/0677 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Gestaltungssatzungen - Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße - / - Courrieresstraße - Aufhebungs- und Satzungsbeschluss | 2018/0642 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
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GREMIUM: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung DATUM: Di, 13.11.2018 TOP: Ö 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
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GREMIUM: Bezirksvertretung Sodingen DATUM: Mi, 14.11.2018 TOP: Ö 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen.
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
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GREMIUM: Ausschuss für Umweltschutz DATUM: Mi, 21.11.2018 TOP: Ö 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
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GREMIUM: Haupt- und Personalausschuss DATUM: Di, 04.12.2018 TOP: Ö 13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
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GREMIUM: Rat der Stadt DATUM: Di, 11.12.2018 TOP: Ö 16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 4 | Neubau einer Erschließungsanlage an der Courrierstraße | 2018/0732 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe - Stadtbezirk Sodingen Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 2018/0718 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12, - ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße -, Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 2018/0729 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Vorschlag: Sachstandsbericht: Ehemaliges Verwaltungsgebäude an der Albert-Klein-Straße | 2018/0743 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfrage: Möglichkeit der Installation von Mooswänden im Stadtbezirk Sodingen | 2018/0760 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Errichtung einer Kolumbarienanlage in der Kapelle des Ostfriedhofes | 2018/0716 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Anfrage: Sachstand der Planung "Umbau des Ostbachs und der Ostbachteiche vom Forsthaus Gysenberg bis zur Sodinger Straße | 2018/0742 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Anfrage: Entsorgung von Kotbeuteln auf dem Wiesenstück Sodinger Straße/Am Ruhmbach | 2018/0756 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfrage: Aufstellen eines "Geben-und-Nehmen-Schranks" im Stadtteil Sodingen | 2018/0739 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Anfrage: Benennung des Marktplatzes in Elpeshof | 2018/0740 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Anfrage: Verkehrssituation Wiescherstraße | 2018/0755 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Anfrage: Querungshilfe Castroper Straße | 2018/0744 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfrage: Kreisverkehr Emsring/Pöppinghauser Straße und Paul-Gerhardt-Straße | 2018/0741 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Vorschlag: Bericht der Verwaltung zum Prüfauftrag zur Verkehrssituation in der Bramstraße | 2018/0754 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Vorschlag: Bericht der Verwaltung zur Gestaltung einer barrierearmen Zugangsmöglichkeit des Stadtteilzentrums an der Akademie Mont-Cenis | 2018/0757 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||