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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, Sektor Wanne - mündlicher Bericht - | 2006/0151 | |||||||||
Ö 2 | Probebetrieb zum Aufbau eines Nachtverkehrsnetzes in Herne | 2006/0145 | |||||||||
Ö 3 | Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen IGVP | 2006/0132 | |||||||||
Ö 4 | Umgestaltung des städtischen Jugendzentrums Haus der Jugend zum Stadtteilzentrum Bickern | 2006/0089 | |||||||||
Ö 5 | Herne auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Stadt - Studienarbeit "Radfahren in Herne" - - mündlicher Vortrag - | 2006/0146 | |||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das Naturschutzgebiet "Langeloh / In der Hemke" - Stadtbezirk Sodingen | 2006/0134 | |||||||||
Ö 7 | Entwurf eines Nutzungskonzeptes für den Bereich "Regenkamp" als Vorbereitung für die Schaffung von Planungsrecht für zu aquirierende Vorhaben - mündlicher Bericht - | 2006/0153 | |||||||||
Ö 8 | Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan 111 - Straße des Bohrhammers (Flottmanngelände) - mündlicher Bericht - | 2006/0154 | |||||||||
Ö 9 | Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes; Teilung des Plangebiets | 2006/0148 | |||||||||
Ö 10 | Beschluss zu den Stellungnahmen zur Änderung Nr. 77/1 des Flächennutzungsplans der Stadt Herne | 2006/0149 | |||||||||
Ö 11 | Änderung Nr. 77/1 des Flächennutzungsplans der Stadt Herne; Feststellungsbeschluss | 2006/0150 | |||||||||
Ö 12 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 - Logistikpark Schloss Grimberg / ehemaliges Wanit-Gelände - | 2006/0053 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000
und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 dargestellt. Das Plangebiet wird im Norden durch den
Rhein-Herne-Kanal, im Westen durch das angrenzende Bebauungsplangebiet
-„Kanalbereich Unser Fritz“-, im Süden durch die nördliche Begrenzung der
Schloßstraße und im Westen/Südwesten durch die Stadtgrenze zur Stadt
Gelsenkirchen begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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07.03.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 -Logistikpark Schloss Grimberg / ehemaliges Wanit Gelände- Stadtbezirk Wanne – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414) Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im
Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
dargestellt. Das Plangebiet wird im
Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Westen durch das angrenzende
Bebauungsplangebiet -„Kanalbereich Unser Fritz“-, im Süden durch die nördliche
Begrenzung der Schloßstraße und im Westen/Südwesten durch die Stadtgrenze zur
Stadt Gelsenkirchen begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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14.03.2006 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 -Logistikpark Schloss Grimberg /
ehemaliges Wanit Gelände- Stadtbezirk Wanne – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414). Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im
Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
dargestellt. Das Plangebiet wird im
Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Westen durch das angrenzende
Bebauungsplangebiet -„Kanalbereich Unser Fritz“-, im Süden durch die nördliche
Begrenzung der Schloßstraße und im Westen/Südwesten durch die Stadtgrenze zur
Stadt Gelsenkirchen begrenzt. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen:
- Enthaltung: - (Anmerkung
der Schriftführerin: O. g. Übersichtsplan ist als Anlage dem Original der
Niederschrift beigefügt.) |
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21.03.2006 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 dargestellt. Das Plangebiet wird im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Westen durch das angrenzende Bebauungsplangebiet -„Kanalbereich Unser Fritz“-, im Süden durch die nördliche Begrenzung der Schloßstraße und im Westen/Südwesten durch die Stadtgrenze zur Stadt Gelsenkirchen begrenzt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Städteregion Ruhr 2030; Masterplan Ruhr | 2006/0117 | |||||||||
Ö 14 | Einrichtung eines verfahrensbegleitenden Ausschusses zum Regionalen Flächennutzungsplan (Ausschuss "Regionaler Flächennutzungsplan") der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen und Wahlder Mitglieder sowie der persönlichen Stellvertreter/innen | 2006/0138 | |||||||||
Ö 15 | Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2006/0142 | |||||||||
Ö 16 | Errichtung eines Lager-Containers für Sportgeräte auf der Sportanlage Jürgenshof | 2006/0020 | |||||||||
Ö 17 | Kanalerneuerung Dorstener Straße/Heinitzstraße/Adolf-Brenne-Weg | 2006/0102 | |||||||||
Ö 18 | Kanalerneuerung Bömkestraße / Zechenring / BAB A 42 | 2006/0103 | |||||||||
Ö 19 | Kanalerneuerung Wanner Markt | 2006/0109 | |||||||||
Ö 20 | Antrag zur Gestaltung des sog. "Schweinemarktes" - Antrag der CDU-Fraktion vom 01. Februar 2006 - | 2006/0129 | |||||||||
Ö 21 | Bedarfsermittlung für barrierefreies Wohnen - Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Februar 2006 - | 2006/0157 | |||||||||
Ö 22 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 23 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||