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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 29 - Gabelsberger Straße -, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit | 2021/0249 | ||||
Ö 2 | Bürgerantrag: Bepflanzung leerer Baumscheiben an der Magdeburger/Richard-Wagner-Straße | 2021/0298 | ||||
Ö 3 | Bürgerantrag: Platz vor dem Sud- und Treberhaus | 2021/0300 | ||||
Ö 4 | Soziale Stadt Wanne-Süd Umgestaltung des Dorneburger Parks mit Spiel- und Bolzplatz | 2021/0189 | ||||
Ö 5 | VBP Nr. 5 - Pluto V - Sachstandsbericht, Ausblick und Rückfragen | 2021/0260 | ||||
Ö 6 | Anfrage: Pluto V | 2021/0305 | ||||
Ö 7 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungs-gemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss Änderungsverfahren 47 HER (General Blumenthal / ITW ) in Herne | 2021/0199 | ||||
Ö 8 | Sachstand Klimafolgenanpassungskonzept - Bewertung der Klimafolgenanpassung in Planverfahren - | 2021/0201 | ||||
Ö 9 | Fahrbahndeckenerneuerung - Eickel hier: Landgrafenstraße zwischen Hauptstraße und Langekampstraße | 2021/0210 | ||||
Ö 10 | Fahrbahndeckenerneuerung - Eickel hier: Am Vogelsang zwischen Eickeler Bruch und Harkortstraße | 2021/0211 | ||||
Ö 11 | Sanierung Siedlung Hannover Hier: Einbau eines Asphaltstreifens in die Koloniestraße sowie Auswechslung des Pflasters in den Einmündungen der Siedlung Hannover | 2021/0257 | ||||
Ö 12 | Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder | 2021/0212 | ||||
Ö 13 | Antrag: Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs von der Edmund-Weber-Straße zur Grundschule am Eickeler Park durch Installation von zwei zusätzlichen Laternen | 2021/0301 | ||||
Ö 14 | Antrag: Errichtung einer Beleuchtung auf dem Gelände des Spielplatzes Auf der Wilbe / Eichendorffstr. zur Erhöhung der Sicherheit für die Anwohner | 2021/0302 | ||||
Ö 15 | Vorschlag: Sachstandsbericht Altbäume Rolandstraße | 2021/0296 | ||||
Ö 16 | Anfrage: Bürgerbeteiligung Dorneburger Straße | 2021/0295 | ||||
Ö 17 | Anfrage: Straßenabnutzung Sassenburg / Koloniestraße | 2021/0297 | ||||
Ö 18 | Anfrage: Grüngebiet Heinrich-Kämpchen-Straße | 2021/0299 | ||||
Ö 19 | Anfrage: Geänderte Verkehrsbeschilderung - Rondell Dahlien-/Veilchenweg | 2021/0303 | ||||
Ö 20 | Anfrage: Fahrradzone Gartenstadt | 2021/0304 | ||||
25.03.2021 - Bezirksvertretung Eickel | ||||||
Ö 20 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt:
Betrachtet man den gesamten Verkehrsraum des sog. „Gartenstadt-Quartiers“ in Eickel, ist die Aussage zulässig, dass es sich bei diesem Quartier um ein reines Wohngebiet handelt. Es gibt dort nicht eine einzige Gaststätte, Tankstelle oder irgendwelche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es nach dem Ziel einer neuen und klimafreundlichen Mobilität ausreichend sein dürfte, dass sich in diesem Bereich nur die dortigen Anwohner und berechtigte Besucher mit einem Kraftfahrzeug bewegen sollten. Einige der dortigen Anwohner haben sich darüber beschwert, dass immer mehr Fahrzeuge die Straßen der Gartenstadt als Abkürzungsstrecke („Schleichwege“) benutzen. Dies geschieht hauptsächlich, um die Fahrstrecke von Eickel in Richtung Holsterhauser Str. (FR Herne) oder aus Bochum kommend in Richtung Wanne schneller zu erreichen bzw. die Wegstrecke zu verkürzen. Von daher erscheint es denkbar, einmal zu prüfen, ob man nicht den gesamten Bereich des „Gartenstadt-Quartiers“ zu einer Fahrradzone mit dem Zusatz „Anlieger frei“ einrichten könnte. Eine Fahrradzone schließt nicht aus, dass weitere Ausnahmen (z.B. Zufahrt zu den dortigen Kleingärten) zulässig sind, die jedoch streng geprüft werden sollten. Eine Fahrradzone erscheint auch unter einem anderen Aspekt sinnvoll, da in der Gartenstadt bereits heute eine der Voraussetzungen für eine Fahrradzone , nämlich eine Vorfahrtsregelung rechts vor links gegeben ist. Ein weiterer Aspekt, der für die Einrichtung einer Fahrradzone sprechen könnte ist, dass die für eine Fahrradzone geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bereits heute für das „Gartenstadt-Quartier“ in Form einer 30 km/h-Zone angeordnet ist. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:
Zu 1.: Für die Einrichtung einer Fahrradzone in dem betroffenen Bereich spricht, dass anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV in diese Zone dann nicht mehr einfahren dürften. Dies würde den Parkdruck innerhalb der Zone erheblich reduzieren und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die zahlreichen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Halten und Parken an engen Straßenstellen) verhindern.
Dieser Vorteil der Fahrradzone entfällt jedoch, wenn weitere Verkehrsarten durch Zusatzzeichen freigegeben werden. In diesem Fall spräche gegen die Einrichtung einer Fahrradzone, dass die Umwandlung der Tempo-30-Zone in eine Fahrradzone keinen faktischen Unterschied erzeugen würde. Bereits heute gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In nahezu allen Straßen können Radfahrer aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten nicht mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m überholt werden, sodass der KfZ-Verkehr die Geschwindigkeit, wenn nötig, weiter verringern muss. Gegen die grundsätzliche Freigabe für den Anliegerverkehr spricht zudem, dass weitere Verkehrsarten nach Erlass des Verkehrsministeriums NRW nur ausnahmsweise zugelassen werden dürfen. Des Weiteren spricht gegebenenfalls der in einer Widmung der Verkehrsflächen festgelegte verkehrsübliche Gemeingebrauch gegen den Ausschluss einzelner Verkehrsarten (also gegen die Einrichtung einer Fahrradzone), sodass zuvor eine Teileinziehung erforderlich wäre.
Zu 2.: Auch vor der StVO-Novelle konnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen beschränken oder verbieten. Im Zuge der Novelle wurden diese Erprobungsmaßnahmen, wenn sie sich auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs beziehen, lediglich von dem Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage befreit. Die sonstigen Anordnungsvoraussetzungen der einzelnen Verkehrszeichen müssen auch bei Erprobungsmaßnahmen weiterhin gegeben sein.
Für den hier angefragten Verkehrsversuch bedeutet dies, dass eine hohe Fahrradverkehrsdichte gegeben sein muss. Eine Teileinziehung könnte jedoch entbehrlich sein, da der sonstige Verkehr durch eine Erprobungsmaßnahme nicht auf Dauer ausgeschlossen wird.
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Ö 21 | Anfrage: Verkehrsbehinderung Heinrich-Imbusch-Straße | 2021/0306 | ||||
Ö 22 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||
N 1 | Verkauf eines Grundstücks an der Bönninghauser Straße | |||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||