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Der Rat der Stadt Herne
beauftragt die Verwaltung, zur Fortentwicklung des Konsolidierungsprozesses mit
Hilfe einer Haushaltsstrukturanalyse mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln,
die zu einem nachhaltigen Ausgleich des strukturellen Defizits führen. Hierzu
sollen von kommunal erfahrenen Beratungsunternehmen Angebote über die
Erstellung eines Konsolidierungsgutachtens und Umsetzungsplanes eingeholt
werden. In das Gutachten sollen vor allem die pflichtigen Bereiche sowie auch
die Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungen im Rahmen einer erweiterten
Aufgabenkritik einbezogen werden.
04.12.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne
beauftragt die Verwaltung, zur Fortentwicklung des Konsolidierungsprozesses mit
Hilfe einer Haushaltsstrukturanalyse mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln,
die zu einem nachhaltigen Ausgleich des strukturellen Defizits führen. Hierzu
sollen von kommunal erfahrenen Beratungsunternehmen Angebote über die
Erstellung eines Konsolidierungsgutachtens und Umsetzungsplanes eingeholt
werden. In das Gutachten sollen vor allem die pflichtigen Bereiche sowie auch
die Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungen im Rahmen einer erweiterten
Aufgabenkritik einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
16
dagegen:
--
Enthaltung:
--
11.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 12 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Herne
beauftragt die Verwaltung, zur Fortentwicklung des Konsolidierungsprozesses mit
Hilfe einer Haushaltsstrukturanalyse mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln,
die zu einem nachhaltigen Ausgleich des strukturellen Defizits führen. Hierzu
sollen von kommunal erfahrenen Beratungsunternehmen Angebote über die
Erstellung eines Konsolidierungsgutachtens und Umsetzungsplanes eingeholt
werden. In das Gutachten sollen vor allem die pflichtigen Bereiche sowie auch
die Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungen im Rahmen einer erweiterten
Aufgabenkritik einbezogen werden.
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