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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpaketes II Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 - | 2009/0390 | |||||||||
Ö 2 | Trainingsgelände für Mountainbiker Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 - | 2009/0391 | |||||||||
Ö 3 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 4 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
Ö 5 | Vorschlag des ADFC zur Zustandsverbesserung der Bochumer Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 26.05.2009 - | 2009/0387 | |||||||||
Ö 6 | Neukonzeptionierung der "Wegweisenden Beschilderung" in Herne Bericht und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 - | 2009/0388 | |||||||||
Ö 7 | Verbesserung des Leistungsangebotes der Buslinie 303 Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 - | 2009/0389 | |||||||||
Ö 8 | Beschilderung einer Parkplatzfläche auf dem Baukauer Kirmesplatz - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 28.05.2009 - | 2009/0400 | |||||||||
Ö 9 | Querungshilfe Bismarckstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 28.05.2009 - | 2009/0401 | |||||||||
Ö 10 | Parken am Friedrich-Ebert-Platz gegenüber der Polizei - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 29. Mai 2009 - | 2009/0405 | |||||||||
Ö 11 | Einrichtung von Querungshilfen zur Sicherheit auf den Reitwegen in Herne-Mitte - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 - | 2009/0406 | |||||||||
Ö 12 | Erweiterung und Überarbeitung des Reitwegekonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 - | 2009/0404 | |||||||||
Ö 13 | Regelmäßige Instandhaltung von Reitwegen und einheitliche sowie gut sichtbare Beschilderung - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 - | 2009/0408 | |||||||||
Ö 14 | Ansiedlung der Firma Graf auf dem ehemaligen Hiberniagelände - Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 28.05.2009 - | 2009/0403 | |||||||||
Ö 15 | Gebäude Vinckestraße 109 - ehem. KAPunkt - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 29.05.2009 - | 2009/0409 | |||||||||
Ö 16 | Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2009/0370 | |||||||||
Ö 17 | Bericht und Diskussion zu den Rodungen auf dem Flottmanngelände und zu Entwicklungen zum neuen Bebauungsplan - Vorschlag der Grünen Fraktion vom 28.05.2009 - | 2009/0402 | |||||||||
Ö 18 | Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord | 2009/0375 | |||||||||
Ö 19 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede) | 2009/0275 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord -
Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt. 2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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05.05.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Herr Heidinger
von der AL-Gruppe bezieht sich auf die Vermarktungsbemühungen der WFG auf der
Expo Real in München und bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen zur Niederschrift:
Anmerkung der Schriftführung: Die Fragenbeantwortung durch die WFG ist als
Anlage der Niederschrift beigefügt. Beschluss: 1.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord
- Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt. 2.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 9 - beschlossen | |||||||||||
Frau Jung bezieht sich auf die Vermarktungsfragen von Herrn Heidinger im
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 05.05.2009 und erkundigt sich, ob
Anfragen vorliegen. Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung erwidert,
dass mindestens 20 Anfragen von Interessenten kamen. Außerdem verweist er auf
die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
am 05.05.2009. Einen Niederschriftsauszug kann als Anlage dieser Niederschrift beigefügt
werden (siehe Anlage). Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI.
S. 3316) Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in
der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im
Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße
Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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27.05.2009 - Sportausschuss | |||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: 1.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord -
Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt. 2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 3. Der Sportausschuss begrüßt die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 21/1, erwartet jedoch, dass die Interessen des Sportes auf den ehemaligen Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend berücksichtigt wird. 4. Darüber hinaus soll auf diesen Flächen bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis:
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10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 19 - geändert beschlossen | |||||||||||
Herr
Brüggemann stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der Änderung durch den
Sportausschuss zur Abstimmung. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord -
Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt. 2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 3. Der Sportausschuss / die
Bezirksvertretung Herne-Mitte begrüßen die Planungen zum Bebauungsplan Nr.
21/1, erwarten jedoch, das die Interessen des Sportes auf den ehemaligen
Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend
berücksichtigt werden. 4. Darüber hinaus soll auf diesen Flächen
bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten
Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o. g. Übersichtsplan und die Plangrundlage sind dem Original der Niederschrift als Anlage biegfügt. |
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 20 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord -
Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt. 2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 3. Der Sportausschuss / die
Bezirksvertretung Herne-Mitte begrüßen die Planungen zum Bebauungsplan Nr.
21/1, erwarten jedoch, das die Interessen des Sportes auf den ehemaligen
Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend
berücksichtigt werden. 4. Darüber hinaus soll auf diesen Flächen
bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten
Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis:
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Ö 20 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 21 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 22 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers | ||||||||||
N 2 | Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen) | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||