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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Mi, 10.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpaketes II Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 -
2009/0390  
Ö 2  
Trainingsgelände für Mountainbiker Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 -
2009/0391  
Ö 3  
Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0220  
Ö 4  
Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009
2009/0354  
Ö 5  
Vorschlag des ADFC zur Zustandsverbesserung der Bochumer Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 26.05.2009 -
2009/0387  
Ö 6  
Neukonzeptionierung der "Wegweisenden Beschilderung" in Herne Bericht und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 -
2009/0388  
Ö 7  
Verbesserung des Leistungsangebotes der Buslinie 303 Sachstand und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.05.2009 -
2009/0389  
Ö 8  
Beschilderung einer Parkplatzfläche auf dem Baukauer Kirmesplatz - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 28.05.2009 -
2009/0400  
Ö 9  
Querungshilfe Bismarckstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 28.05.2009 -
2009/0401  
Ö 10  
Parken am Friedrich-Ebert-Platz gegenüber der Polizei - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 29. Mai 2009 -
2009/0405  
Ö 11  
Einrichtung von Querungshilfen zur Sicherheit auf den Reitwegen in Herne-Mitte - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 -
2009/0406  
Ö 12  
Erweiterung und Überarbeitung des Reitwegekonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 -
2009/0404  
Ö 13  
Regelmäßige Instandhaltung von Reitwegen und einheitliche sowie gut sichtbare Beschilderung - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2009 -
2009/0408  
Ö 14  
Ansiedlung der Firma Graf auf dem ehemaligen Hiberniagelände - Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 28.05.2009 -
2009/0403  
Ö 15  
Gebäude Vinckestraße 109 - ehem. KAPunkt - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 29.05.2009 -
2009/0409  
Ö 16  
Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0370  
Ö 17  
Bericht und Diskussion zu den Rodungen auf dem Flottmanngelände und zu Entwicklungen zum neuen Bebauungsplan - Vorschlag der Grünen Fraktion vom 28.05.2009 -
2009/0402  
Ö 18  
Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord
Enthält Anlagen
2009/0375  
Ö 19  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede)
Enthält Anlagen
2009/0275  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

   
    05.05.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 7 - beschlossen
    Herr Heidinger von der AL-Gruppe bezieht sich auf die Vermarktungsbemühungen der WFG auf der Expo Real in München und bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zur Niederschrift:

Herr Heidinger von der AL-Gruppe bezieht sich auf die Vermarktungsbemühungen der WFG auf der Expo Real in München und bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zur Niederschrift:

 

  1. Wie viele Gespräche mit Interessenten wurden geführt?
  2. Wie viele Interessenten haben ein konkretes Interesse bekundet?
  3. Wie schätzt Herr Dr. Grollmann von der WFG, der ja laut Presseberichten diese Gespräche geführt hat, rein atmosphärisch die Erfolgsaussichten dieser Gespräche ein?

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Fragenbeantwortung durch die WFG ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Beschluss:

 

1.          Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

2.         Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 9 - beschlossen
    Beschluss:

Frau Jung bezieht sich auf die Vermarktungsfragen von Herrn Heidinger im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 05.05.2009 und erkundigt sich, ob Anfragen vorliegen.

Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung erwidert, dass mindestens 20 Anfragen von Interessenten kamen. Außerdem verweist er auf die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 05.05.2009.

Einen Niederschriftsauszug kann als Anlage dieser Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage).

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

   
    27.05.2009 - Sportausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.       Der Sportausschuss begrüßt die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 21/1, erwartet jedoch, dass die Interessen des Sportes auf den ehemaligen Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend berücksichtigt wird.

 

4.       Darüber hinaus soll auf diesen Flächen bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

21 -einstimmig-

dagegen:

--

Enthaltung:

1

 

   
    10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 19 - geändert beschlossen
    Herr Brüggemann stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der Änderung durch den Sportausschuss zur Abstimmung

Herr Brüggemann stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der Änderung durch den Sportausschuss zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.       Der Sportausschuss / die Bezirksvertretung Herne-Mitte begrüßen die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 21/1, erwarten jedoch, das die Interessen des Sportes auf den ehemaligen Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend berücksichtigt werden.

 

4.       Darüber hinaus soll auf diesen Flächen bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

1

Enthaltung:

1

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o. g. Übersichtsplan und die Plangrundlage sind dem Original der Niederschrift als Anlage biegfügt.

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 20 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring, im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße begrenzt.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.       Der Sportausschuss / die Bezirksvertretung Herne-Mitte begrüßen die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 21/1, erwarten jedoch, das die Interessen des Sportes auf den ehemaligen Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend berücksichtigt werden.

 

4.       Darüber hinaus soll auf diesen Flächen bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 20  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
2009/0267  
Ö 21  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss
2009/0266  
Ö 22  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers      
N 2     Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen)      
N 3     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung