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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Bebauungsplan Nr. 52 - Am Schrebergarten -, 1. Änderung Stadtbezirk Herne-Mitte Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2010/0461 | ||||
Ö 2 | Entwicklungskonzept "Interkommunales Gewerbegebiet HER-BO-43" | 2010/0514 | ||||
Ö 3 | Eintragung des Wohnhauses Eschstraße 18a und des ehem. Betsaals Düngelstraße 81, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz | 2010/0541 | ||||
Ö 4 | Sondernutzungen auf der Bahnhofstraße und den Nebenstraßen - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 03.09.2010 - | 2010/0564 | ||||
16.09.2010 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||
Ö 4 - zur Kenntnis genommen | ||||||
In der letzten Zeit ist auffällig, dass beinahe jedes Geschäft an der Bahnhofstraße Warenangebote bzw. Störer vor seinem Ladenlokal positioniert. Auch Imbissbetriebe tun sich durch die ständige Vergrößerung ihres Sitzplatzangebotes hervor. Dies führt in der Gesamtheit nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild, es ist teilweise auch nur noch im Slalomlauf möglich, die Bahnhofstraße zu begehen. An einigen Stellen war (Abgang zur U-Bahn-Haltestelle Herne-Mitte in Fahrtrichtung Strünkede) zeitweise sogar kaum ein Durchkommen.
Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Sondernutzungen sind genehmigungspflichtig und welche sind genehmigungsfrei? 2. Sind alle auf der Bahnhofstraße und deren Nebenstraßen stattfindenden genehmigungspflichtigen Sondernutzungen genehmigt? 3. Wird regelmäßig die Einhaltung der genehmigten Sondernutzungen (Art und Umfang) überprüft? 4. Welche Voraussetzungen müssen Imbissbetriebe erfüllen, wenn sie Sitzplätze in der Fußgängerzone anbieten wollen? 5. Welchen Einfluss kann die Verwaltung auf das Gesamterscheinungsbild der Bahnhofstraße nehmen?
Herr Delistat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.: In den §§ 2 und 3 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne ist detailliert festgelegt, in welchen Fällen es sich um erlaubnisbedürftige und erlaubnisfreie Sondernutzungen handelt.
Zu Frage 2 + 3.: Die Sondernutzung wird regelmäßig durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Sachbearbeiterinnen der Sondernutzung überprüft. Werden unerlaubte Sondernutzungen festgestellt, werden die Verursacher umgehend zur Beantragung der Genehmigung bzw. zur Unterlassung der Sondernutzung aufgefordert.
Zu Frage 4.: Auf der Fußgängerzone Bahnhofstraße befindet sich vor den Ladenlokalen ein 2 m breiter Bereich, die sogenannte „temporäre Sondernutzungsfläche“. Die dort ansässigen Imbissbetriebe haben hier die Möglichkeit, Tische und Stühle zu Bewirtungszwecken aufzustellen, wenn diese nicht den Rettungsweg der Feuerwehr beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Boulevardstreifen (zwischen den Baumscheiben) gegenüber den Ladenlokalen Tische und Stühle aufzustellen. Bei der Prüfung der Erlaubniserteilung handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, wobei die Stellungnahmen der Feuerwehr ausschlaggebend sein können.
Zu Frage 5.: Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Fußgängerbereiches und der Nebenstraßen in Herne-Mitte wurden im Jahr 1998 Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erlassen. Die Ermessensrichtlinien wurden in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Gewerbetreibenden und der Politik erarbeitet.
Anmerkung des Schriftführers: Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne kann auf der Stadt Herne Seite im Internet unter Politik/Ortsrecht eingesehen werden.
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Ö 5 | Kunst im öffentlichen Raum: Neue Standorte für die Bronzeplastik Stelzenläufer von Luise Pilsticker-Groner und die „Bürgerskulptur“ von Roger Löchterbach | 2010/0484 | ||||
Ö 6 | Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II | 2010/0554 | ||||
Ö 7 | Flottmann-Park - Sachstandsbericht und Diskussion - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 03.09.2010 - | 2010/0562 | ||||
Ö 8 | Sitzgelegenheiten am Spielplatz Schillerstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Stroh vom 03.09.2010 - | 2010/0563 | ||||
Ö 9 | Ausbau von Wegen auf dem Holsterhauser Friedhof | 2010/0483 | ||||
Ö 10 | Gewerbegebiet - Graf's Reisen - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 25.08.2010 - | 2010/0546 | ||||
Ö 11 | Baumaßnahme am Fleiges Hof - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 03.09.2010 - | 2010/0566 | ||||
Ö 12 | Bebauungsplan Nr. 213 –Am Westerfeld– Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die während des Bebauungsplanverfahrens eingegange-nen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2010/0505 | ||||
Ö 13 | Erschließungsanlagen zum Bebauungsplan 213 "Am Westerfeld" | 2010/0524 | ||||
Ö 14 | Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz - Anfrage des Bezirksverordneten Füßmann vom 02.09.2010 - | 2010/0560 | ||||
Ö 15 | Radweg Bochumer Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Bornfelder vom 03.09.2010 - | 2010/0565 | ||||
Ö 16 | Bielefelder Straße - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Horststraße“ (Fahrtrichtung Bochum) | 2010/0523 | ||||
Ö 17 | Änderung der Parkraumbewirtschaftung | 2010/0480 | ||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||