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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 07.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beteiligung der Gelsenwasser AG an der Stadtwerke Kaarst GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Enthält Anlagen
2011/0299  
Ö 2  
Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2010
2011/0300  
Ö 3  
Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Jahresabschluss 2010
2011/0321  
Ö 4  
Eigenbetrieb Bäder Herne Übertragung des Teilgeschäftsanteils der Stadt Herne an der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. auf den Eigenbetrieb Bäder Herne und Einlegung dieses Anteils in die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) durch den Eigenbetrieb Bäder Herne
Enthält Anlagen
2011/0352  
Ö 5  
Übertragung eines städt. Teilgeschäftsanteils an der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) auf die Stadtwerke Herne AG (STWH)
Enthält Anlagen
2011/0353  
Ö 6  
Grundschulentwicklung Neufestlegung der Zügigkeit und Aufgabe des Nebenstandortes Karlstraße 6 der Grundschule Josefschule, Stöckstraße 113, 44649 Herne - Stadtbezirk Wanne -
Enthält Anlagen
2011/0265  
Ö 7  
Grundschulentwicklung - Auslaufende Auflösung der Grundschule Görresschule, Görresstr. 38, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel -
Enthält Anlagen
2011/0267  
Ö 8  
Grundschulentwicklung - Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof durch Zusammenlegung der Grundschule Regenbogenschule und der Grundschule Langforthstraße - Stadtbezirk Sodingen -
Enthält Anlagen
2011/0270  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

   
    19.05.2011 - Schulausschuss
    Ö 2 - beschlossen
    Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    25.05.2011 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

1.              die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).

2.              Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

3.              Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:              
Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             
44628 Herne             

4.              Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2011-0270_ErklärungRickert (109 KB)      
   
    01.06.2011 - Integrationsrat
    Ö 4 - beschlossen
    Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

   
    07.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    21.06.2011 - Rat der Stadt
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

57

dagegen:

2

Enthaltung:

-

 

Ö 9  
Grundschulentwicklung Auslaufende Auflösung der Grundschule an der Overwegstraße, Overwegstraße 32, 44625 Herne - Stadtbezirk Herne-Mitte - und Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke) in das Gebäude Overwegstraße 32
Enthält Anlagen
2011/0281  
Ö 10  
Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Herne - Sondernutzungssatzung -
Enthält Anlagen
2011/0284  
Ö 11  
Zweite Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz
Enthält Anlagen
2011/0288  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 229 - Castroper Straße -, Stadtbezirk Sodingen Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2011/0232  
Ö 13  
Erlass der Zweiundzwanzigsten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2011/0225  
Ö 14  
Bestellung eines Ersatzvertreters für die Eigentümerversammlung der AMC
2011/0268  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 16  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Herner Gesellschaft für Wohnungsbau GmbH (HGW) Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 3     Erwerb von Grundstücken in den Bezirken Eickel und Herne-Mitte      
N 4     Grundstückfonds Ruhr; Erwerb eines Grundstücks im nördlichen Teilbereich der ehemaligen Zeche Mont Cenis I/III (südlich der Straße An der Linde)      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten