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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Vorstellung der Aktion Noteingang -mündlicher Bericht- | ||||||||||
Ö 2 | Grundwassersituation in Herne -mündlicher Sachstandsbericht- | ||||||||||
Ö 3 | Grundschulentwicklung Auslaufende Auflösung der Grundschule an der Overwegstraße, Overwegstraße 32, 44625 Herne - Stadtbezirk Herne-Mitte - und Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke) in das Gebäude Overwegstraße 32 | 2011/0281 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
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19.05.2011 - Schulausschuss | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Abstimmungsergebnis:
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01.06.2011 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 3 - | |||||||||||
Herr Kleibömer stellt den Änderungsantrag, den Punkt 3. des Beschlussvorschlags zu streichen.
Der Änderungsantrag wird mit einer gegen 17 Stimmen abgelehnt.
Herr Schmidt nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Abstimmungsergebnis:
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01.06.2011 - Integrationsrat | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Abstimmungsergebnis:
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07.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 9 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Abstimmungsergebnis:
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21.06.2011 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205): 1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz). 2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. 3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). 4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 4 | Fahrradfahrer im Park Schloss Strünkede - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 11.05.2011 - | 2011/0297 | |||||||||
Ö 5 | Empfehlungsbeschluss für ein Fußballzentrum Horsthausen | 2011/0216 | |||||||||
Ö 6 | Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II | 2011/0336 | |||||||||
Ö 7 | Flottmanntor - Sachstandsbericht und Diskussion - - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 20.05.2011 - | 2011/0335 | |||||||||
Ö 8 | Flottmann-Park - Sachstandsbericht und Diskussion - - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 20.05.2011 - | 2011/0334 | |||||||||
Ö 9 | Ausbau von Wegen auf dem Holsterhauser Friedhof | 2011/0131 | |||||||||
Ö 10 | Rechtliche Grundlagen der Veränderungen in der Kleingartenanlage Herne-Süd - Anfrage der Bezirksverordneten Nott-Votteler vom 18.05.2011 - | 2011/0333 | |||||||||
Ö 11 | Bebauung Gelände ehemalige Spedition Spielbrink an der Stammstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Ahrens vom 04.05.2011 - | 2011/0302 | |||||||||
Ö 12 | Erweiterung des ASB-Seniorenzentrums Eichsfelder Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Ahrens vom 10.05.2011 - | 2011/0303 | |||||||||
Ö 13 | Integriertes Entwicklungskonzept Herne-Mitte -mündlicher Sachstandsbericht- | ||||||||||
Ö 14 | Rückstau Sodinger Straße in den Sehrbruchskamp - Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 17.05.2011 - | 2011/0319 | |||||||||
Ö 15 | Verkehrssituation Sodinger Straße / Hölkeskampring - Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 05.05.2011 - | 2011/0320 | |||||||||
Ö 16 | Tempo-30 an der Bergstraße - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen Herne vom 20.05.2011 - | 2011/0339 | |||||||||
Ö 17 | Verkehrsberuhigter Bereich Kirchhofstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 19.05.2011 - | 2011/0341 | |||||||||
Ö 18 | "Haus der Zukunft" der Stiftung "help and hope", Bahnhofstraße 259 - Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 20.05.2011 - | 2011/0342 | |||||||||
Ö 19 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Kriterien, Beispiele und erste Handlungsansätze zum Umgang mit verwahrlosten Immobilien | ||||||||||
N 2 | Erwerb von Grundstücken in den Bezirken Eickel und Herne-Mitte | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||