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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Sachstandsbericht Glückaufplatz | ||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feinstaubbelastung Recklinghauser Straße - mündlicher Sachstandsbericht - | ||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Masterplan Einzelhandel für die Stadt Herne | 2012/0345 | |||||||||||||||||||||
Ö 4 | Umgestaltung der Grünwegeverbindung Grüner Ring in Wanne | 2012/0347 | |||||||||||||||||||||
Ö 5 | Verbindungsweg zwischen Parkplatz Rathausstraße und der Straße Am Friedhof - Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 06.06.2012 - | 2012/0417 | |||||||||||||||||||||
Ö 6 | Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne 1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stel-lungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2012/0324 | |||||||||||||||||||||
Ö 7 | Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanit-Gelände - Stadtbezirk Wanne 1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2012/0325 | |||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, (siehe Anlage) wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 19.03.2012 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 210 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanit-gelände - in der Fassung vom 19.03.2012 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
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24.05.2012 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, (siehe Anlage) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 19.03.2012 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Der Bebauungsplan Nr. 210 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanit-gelände - in der Fassung vom 19.03.2012 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Hinweis der Protokollführung: Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
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19.06.2012 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, (siehe Anlage) wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 19.03.2012 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 210 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanit-gelände - in der Fassung vom 19.03.2012 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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26.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||
Ö 18 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, (siehe Anlage) wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 19.03.2012 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 210 - Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanit-gelände - in der Fassung vom 19.03.2012 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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03.07.2012 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen, und beschließt: 1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage) wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 19.03.2012 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 210 ‑ Logistikpark Schloß Grimberg / ehemaliges Wanitgelände ‑ in der Fassung vom 19.03.2012 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anmerkung der Schriftführung: Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
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Ö 8 | Erschließungsanlagen im Gebiet des Bebauungsplans Logistikpark Schloß Grimberg - ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV (Bebauungsplannummer 217) Bau einer Erschließungsstraße und der erforderlichen Kanalbaumaßnahme sowie der Abschluss eines Erschließungsvertrags und eines Grundstückübertragungsvertrags | 2012/0365 | |||||||||||||||||||||
Ö 9 | Baugerüst vor dem Haus Hauptstraße 342 (Gefahrenimmobilie) - Anfrage des Bezirksverordneten Soster vom 06.06.2012 - | 2012/0416 | |||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bau eines Gehweges und eines Parkstreifens im Bereich des geplanten Rheumazentrums in der Claudiusstraße | 2012/0370 | |||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bordsteinabsenkungen im Bereich Bickern - Anfrage des Bezirksverordneten Hentschel-Leroy vom 06.06.2012 - | 2012/0418 | |||||||||||||||||||||
Ö 12 | Illumination von drei Bahnbrücken in Herne-Mitte und Herne-Wanne | 2012/0413 | |||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||