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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bebauungsplan Nr. 244 -Vödestraße- Stadtbezirk Herne-Mitte " Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit " Beschluss zur Anordnung des Umlegungsverfahrens
Enthält Anlagen
2014/0652  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.           Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.               244 destraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.              Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß

§ 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

   
    30.10.2014 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 6 - beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

              Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.               244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß

§ 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

19

10

5

2

1

-

-

1

dagegen:

0

0

0

0

0

-

-

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

-

-

0

 

Hinweis der Schriftführung;

Die Anlage 2 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.

   
    05.11.2014 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 5 - beschlossen
   

 

Beschluss:

 

  1.           Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss,               folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß

§ 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

19

9

5

2

0

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

2

1

0

0

1

0

0

0

 

 

Hinweis der Schriftführung:

Die Anlage 2  ist dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

   
    13.11.2014 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss und dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1.           Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.               244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.              Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß

§ 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Herr Lewburg erklärt seine Befangenheit zu diesem TOP. Deshalb nimmt er an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

AfD

dafür:

11

7

2

1

 

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

1

 

 

   
    25.11.2014 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 17 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

 

  1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Aufstellung des              Bebauungsplans Nr.244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.              Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß

§ 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

11

5

3

1

1

0

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

1

0

 

   
    02.12.2014 - Rat der Stadt
    Ö 30 - geändert beschlossen
   

 

geänderter Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB.

Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

55

25

14

6

4

-

2

2

1

1

dagegen:

1

 

 

 

 

1

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

Ö 2  
Quartiersanalyse und -konzeption Herne-Süd
Enthält Anlagen
2014/0669  
Ö 3  
Stadtumbau Herne-Mitte: Umgestaltung Spielplatz Hoheneickstraße
Enthält Anlagen
2014/0688  
Ö 4  
Anfrage: Ehemaliger Spielplatz Nachtigallenweg
2014/0751  
Ö 5  
Anfrage: Verwahrlostes Grundstück Rottbruchstr. zwischen Detmolder Ring u. Paderborner Str.
2014/0752  
Ö 6  
Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes "Krankenhaus Wiescherstraße"
Enthält Anlagen
2014/0739  
Ö 7  
Vorschlag: Bericht und Diskussion - Kellerüberschwemmungen rund um den Stadtgarten
2014/0753  
Ö 8  
Anfrage: Gehwegnutzung Rottbruchstraße/Bielefelder Str.
2014/0750  
Ö 9  
Antrag: Bestandserhebung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an Bahngleisen
2014/0754  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Erste Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Herne - Sondernutzungssatzung -
Enthält Anlagen
2014/0575  
Ö 11  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Verkauf eines Grundstücks an der Bochumer Straße /Ecke Feldkampstraße      
N 2     Veräußerung des Grundstücks "E" an der Franz-Hengsbach-Str.      
N 3     Veräußerung des Grundstücks 12 im Neubaugbiet Gartenstraße      
N 4     Veräußerung des Grundstücks "B" an der Robert-Grabski-Straße      
N 5     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung