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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Bebauungsplan Nr. 244 -Vödestraße- Stadtbezirk Herne-Mitte " Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit " Beschluss zur Anordnung des Umlegungsverfahrens | 2014/0652 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
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30.10.2014 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung; Die Anlage 2 ist dem Original der Niederschrift beigefügt. |
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05.11.2014 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 –Vödestraße– gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 2 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.
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13.11.2014 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss und dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
Anmerkung der Schriftführung: Herr Lewburg erklärt seine Befangenheit zu diesem TOP. Deshalb nimmt er an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
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25.11.2014 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
geänderter Beschluss:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
Abstimmungsergebnis:
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02.12.2014 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 30 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Anordnung des Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Nr. 1 BauGB. Das Umlegungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 und erhält die Bezeichnung „U/244-Vödestraße“.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 2 | Quartiersanalyse und -konzeption Herne-Süd | 2014/0669 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Stadtumbau Herne-Mitte: Umgestaltung Spielplatz Hoheneickstraße | 2014/0688 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anfrage: Ehemaliger Spielplatz Nachtigallenweg | 2014/0751 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Anfrage: Verwahrlostes Grundstück Rottbruchstr. zwischen Detmolder Ring u. Paderborner Str. | 2014/0752 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes "Krankenhaus Wiescherstraße" | 2014/0739 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Vorschlag: Bericht und Diskussion - Kellerüberschwemmungen rund um den Stadtgarten | 2014/0753 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfrage: Gehwegnutzung Rottbruchstraße/Bielefelder Str. | 2014/0750 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Antrag: Bestandserhebung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an Bahngleisen | 2014/0754 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Erste Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Herne - Sondernutzungssatzung - | 2014/0575 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Verkauf eines Grundstücks an der Bochumer Straße /Ecke Feldkampstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Veräußerung des Grundstücks "E" an der Franz-Hengsbach-Str. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Veräußerung des Grundstücks 12 im Neubaugbiet Gartenstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Veräußerung des Grundstücks "B" an der Robert-Grabski-Straße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||