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Beschluss |
Frau Jung von der AL-Fraktion zieht den Antrag
„Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne zu beschließen, den Verwaltungsrat der AöR entsorgung herne anzuweisen, das Abfallwirtschaftskonzept Herne (Fortschreibung für die Jahre 2007 bis 2011) in der Form zu ergänzen, dass dem Punkt 7.1.2.5 Depotcontainer für Glas auf Seite 27 dieser Unterpunkt hinzugefügt wird: “Zu der im Jahr 2007 und in den Folgejahren anstehenden Neuverhandlungen über den Auftrag für die Gestellung und die Leerung der Glascontainer wird die Entsorgung herne darauf hinwirken, dass lärmgeminderte Glascontainer eingesetzt werden.“
zurück, da Herr Terhoeven die vorliegende Antwort der entsorgung herne zur Niederschrift gibt:
In der Stadt Herne sind zzt. an 251 Standplätzen 321 Depotcontainer zur Erfassung der Altglasfraktion aufgestellt. Bis Ende 2007 wird die Sammlung des Altglases durch die AGR mbH, Essen, durchgeführt. Die Duale System Deutschland GmbH, Köln (DSD), als Systembetreiber ermittelt in 2007 über eine europaweite Ausschreibung den Entsorger für die Altglassammlung ab dem 01.01.2008 für einen Zeitraum von drei Jahren.
Bestandteil des Vertrages, der zwischen der DSD GmbH und dem Entsorger abgeschlossen wird, sind zum einen die Systembeschreibung, die mit dem ÖRE, entsorgung herne, abzustimmen ist und zum anderen die allgemeinen Vorgaben zum Systembetrieb.
In den allgemeinen Vorgaben für den Systembetrieb hat die DSD GmbH folgende Regelung für die Bereitstellung der Altglascontainer festgeschrieben:
„Bei der Gestellung der Depotcontainer sind die geltenden lärmschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.“
Geräte und Maschinen, die nach dem 03.01.2002 in den Verkehr gebracht werden, müssen gemäß Richtlinie 2000/14/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 mit einer CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels versehen sein. Des Weiteren muss jeder Hersteller eines Gerätes oder einer Maschine, die unter die o. g. Richtlinie fallen, wie z. B. Altglascontainer, eine EG-Konformitätserklärung ausstellen, die bescheinigt, dass seine Geräte und Maschinen der Richtlinie entsprechen. Für die Ausschreibung ab 2008 ist die o. g. Richtlinie somit bindend.
Aufgrund der o. g. Ausführungen sehe ich keine Veranlassung, die Systembeschreibung und das Abfallwirtschaftskonzept Herne dahingehend zu ergänzen, dass lärmgeminderte Altglascontainer aufzustellen sind. Zumal die in Herne aufgestellten Glascontainer der AGR bereits überwiegend lärmgemindert sind.