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Beschluss |
Das Wohnhaus Roonstraße 39 stellt eine Gefahr für spielende Kinder dar. Das Gebäude ist frei zugänglich, da sich im hinteren Teil keinerlei Absicherungen befinden. Der Bürgersteig sowie der Radweg sind erneut abgesperrt, so dass ein Passieren auf der Seite (insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen) nicht mehr möglich ist. Auch die Fahrgäste, die zur benachbarten Bushaltestelle möchten, müssen die Straßenseite zweimal wechseln.
In diesem Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung der gegenwärtige Zustand bekannt?
2. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um die Sicherung des Gebäudes zu bewirken?
3. Warum sind Gehweg und Radweg abgesperrt? Wie lange soll die Absperrung noch andauern?
4. Was hat der Eigentümer mit den Gebäuden vor (Abriss, Renovierung, Verwendung etc.)? Wie sieht der Zeitplan aus?
5. Da die Bedingungen für Ratten optimal sind, stellt sich die Frage, ob der Stadt Meldungen vorliegen und ob etwas zur Rattenbekämpfung unternommen wurde (bzw. was noch unternommen wird).
6. Wer ist der Eigentümer (nichtöffentlicher Teil)?
Die Anfrage wir von Herrn Telkemeier beantwortet:
Zu Frage 1.:
Der schlechte Zustand des Gebäudes ist der Verwaltung seit langem bekannt.
Zu Frage 2.:
Das Gebäude steht unter intensiver Kontrolle der Bauaufsicht. Bei diesen Kontrollen wurden immer wieder Gefahrenzustände, wie offene Fenster und Türen, festgestellt und den Eigentümern die Beseitigung dieser Mängel aufgegeben. Die Durchsetzung der Maßnahmen gestaltete sich schwierig, da die Eigentumsverhältnisse unklar sind.
Zu Frage 3.:
Bei dem letzten starken Sturm (Kyrill) sind von dem Gebäude Dachpfannen auf den Gehweg gestürzt.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass noch weitere lose Dachteile herunterstürzen, wurde als Sofortmaßnahme der Gehweg abgesperrt. Am Dienstag, den 13.03.2007, wurde das Dach mit Hilfe der Kraftfahrdrehleiter untersucht. Dabei wurden erhebliche Schäden am Dach festgestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere lose Dachteile auf den Gehweg fallen können, so dass die Absperrung des Gehweges belassen bleiben muss.
Das Gebäude kann eigentlich nur noch abgerissen werden. Alle Geschossdecken sind marode; das Dach müsste abgedeckt werden, was wiederum zu noch größeren Problemen bei den Geschossdecken führen wird. Aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel für Ersatzvornahmen ist es leider nicht möglich, alle Gelder dieser Finanzposition für den Abriss dieses einzelnen Gebäudes einzusetzen.
Es sind Termine mit GMH und GBH vereinbart um festzustellen, ob eine Sicherung am Dachbereich überhaupt möglich ist. Ferner wird eine Übertunnelung des Gehweges geprüft.
Zu Frage 4.:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, was die Eigentümer mit dem Gebäude vorhaben.
Eine Nutzung zu Wohnzwecken scheidet jedoch auf Grund des schlechten baulichen Zustandes des Gebäudes aus.
Zu Frage 5.:
Der Verwaltung liegt eine Rattenbefallsmeldung aus dem Jahr 2005 vor. Im September 2005 wurden Rattenbekämpfungsmaßnahme durchgeführt. Weitere Rattenbefallsmeldungen liegen nicht vor.
Zu Frage 6.:
Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Die Namen der Eigentümer werden im nichtöffentliche Teil der Sitzung mitgeteilt.