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Ratsinformationssystem

Auszug - Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 27.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0117 Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Seppmann, Jürgen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A1_AufnahmerahmenGrundschulen2008-09 (35 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2007-0117_A2-Raumprogramm (855 KB)      

Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes

Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage).

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

39

dagegen:

25

Enthaltung:

 --