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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
am 13.06.2001 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.40 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 17.40 - 17.50 Uhr
19.15
- 19.20 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Brüggemann
Schriftführung: Frau Holte
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Herr Brüggemann
Herr Elbracht
Herr Finke
Herr Freitag
Herr Gentilini
Frau Heller 16.30
- 19.40 Uhr ab
TOP 4
Frau Jakat
außer TOP 4
Frau Kamm
Herr Kuckuk
Herr Lindstädt
Frau Merten
Frau Przybyl
Herr Saibic
Herr Taschner
Herr Tews
Herr Wienbracke
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Kondering
Herr Leichner 16.00
- 17.55 Uhr
Herr Scharmacher 16.00
- 18.25 Uhr
von der Verwaltung:
Herr Tschöke (Zentralbereich
Verwaltungsvorstand)
Herr Grimm (Stadtamt
15)
Frau Holte (Stadtamt
15)
Herr Scholz (Stadtamt
18) 16.20
- 16.40 Uhr
Frau Woitacha (Stadtamt
20)
Herr Schulte-Halm (Stadtamt
32) 16.00
- 17.00 Uhr
Herr Emmerich (Stadtamt
41) 16.00
- 16.35 Uhr
Herr Domer (Stadtamt
51) 16.00
- 17.25 Uhr
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61) 16.00
- 16.10 Uhr
Herr Voitz (Stadtamt
65) 16.00
- 16.15 Uhr
Herr Lieder (Stadtamt
66)
Herr Kuhl (Stadtamt
67) 16.00
- 19.20 Uhr
als Berichterstatter
zu TOP 3
Frau Gudenoge Emschergenossenschaft
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Frau Bregenstroth
Herr Hesse
Frau Jansen
Herr
Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Herr
Finke beantragt, die Vorlage Nr. 2001.335 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
200 - TRIFORUM Herne - bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center-Regenkamp -, Stadtbezirk
Herne-Mitte -, TOP 1, von der Tagesordnung abzusetzen, und dem Gremium am
06.09.2001 erneut vorzulegen.
Herr
Grimm weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung bei einer Vertagung keinen
Anspruch auf erneute Anhörung hat, wenn das entscheidende Gremium, hier der
Haupt- und Finanzausschuss, über die Vorlage entscheidet.
Die
Bezirksvertretung beschließt mit 9 gegen 5 Stimmen bei einer Stimmenthaltung,
die Vorlage zu vertagen.
Damit
ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Herner
Bahnhofsuhr
- Anfrage der
Bezirksverordneten Jansen vom 01.06.2001 -
2. Fenstersanierung
Klassenturm (Gebäudeteil E) des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung,
Westring 201-203, Stadtbezirk Herne-Mitte
3. Naturnahe Umgestaltung
des Ostbaches - Bau des Abwasserkanals von km 3,56 bis km 4,48 in Herne - ab
Kreuzung Sodinger Straße bis zur Schillerstraße
4. Modellprojekt
"Ökologische Stadt der Zukunft" Einzelprojekt "StadtgartenSchau
Herne 2003"
5. Änderung
des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für den Innenstadtbereich des
Stadtbezirkes Herne-Mitte;
hier: Bereich westlich der
Bahnhofstraße
6. Ausfahrt
Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 09.5.2001 -
7. Radfahren
in der Fußgängerzone
- Anfrage des
Bezirksverordneten Tews vom 01.06.2001 -
8. Genuss
von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kamm vom 01.06.2001 -
9. Sondernutzung
von Schulhöfen und öffentlichen Grünanlagen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 01.06.2001 -
10. Kinderarmut im Bezirk
Herne-Mitte
- Anfrage der
Bezirksverordneten Heller vom 29.04.2001 -
11. Boulevard Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 09.05.2001 -
12. Parkflächenbedarfsanalyse
für den Bereich Gräff-/Overweg- und Hiberniastraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.05.2001 -
13. Verkehrssituation im
Neubaugebiet der Leibnizstraße
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 30.05.2001 -
14. Rückbau von Busbuchten
- Anfrage des Bezirksverordneten
Finke vom 01.06.2001 -
15. Erneuerung der
Fahrtreppen an den Ausgangsbauwerken des Stadtbahnbahnhofes "An der
Kreuzkirche"
16. Erneuerung
der Brückengeländer und der Gehwegsbeschichtung auf der Brücke im Zuge der
Rottbruchstraße über die Autobahn A 43 und Gleisanlagen der DB AG
17. Umstellung
der Parkentgelte auf EURO für die Parkhäuser
Parkhaus
am Hallenbad
Parkhaus
City Center
Parkhaus
am Verweilplatz
18. Parkplatz Hoverskamp am
"KGV Herne-Baukau"
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
19. Parkplatz der
Kleingartenanlage "Holper Heide"
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
20. Spielplatz der
Gartenanlage "KGV Herne-Baukau e. V."
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
21. Abwasserkanal "KGV
Herne-Baukau e. V."
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
22. Zentralspielplatz
Herne-Stadtgarten / Sitzbänke im Stadtgarten
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 01.06.2001 -
23. Ökologische Optimierung
des Südparks
24. Leerstand im I-Punkt
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 21.05.2001 -
25. Gelände des ehemaligen
Fuhrparks an der Düngelstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten
Freitag vom 31.05.2001 -
26. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Kooperationsvereinbarung
zwischen der I.T.C. Immobilien Team Consulting GmbH & Co., der Sinn-Leffers
AG und der Stadt Herne bezüglich der Entwicklung des Geländes zwischen
Bahnhofstraße und Markgrafenstraße in Herne-Mitte
2. Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung
3. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1.
Herner
Bahnhofsuhr
- Anfrage der
Bezirksverordneten Jansen vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.527 -
Im
November 2000 wurde an der Nordseite des Bahnhofsgebäudes eine (wenn auch viel
zu kleine) Uhr angebracht. In den zurückliegenden 7 Monaten konnte an der Uhr
aber keinerlei Bewegung festgestellt werden. Es wird permanent die Uhrzeit von
10.19 Uhr bzw. 23.19 Uhr angezeigt. Für die wartenden Busfahrgäste steht die
Zeit am Herner Bahnhof still.
In
der Hoffnung auf schnellste Behebung bitte ich Sie, folgende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Handelt
es sich bei der angebrachten Uhr um einen Schildbürgerstreich seitens der
Deutschen Bahn AG?
2. Warum
kann die Uhr nicht in Betrieb genommen werden?
3. Inwieweit
kann die Verwaltung auf die Deutsche Bahn AG Einfluss nehmen, dass die Uhr
schnellstens in Betrieb genommen werden kann?
4. Sieht
die Verwaltung eine Möglichkeit, das "Uhrproblem" mit Hilfe von
Sponsoren (die WAZ berichtete darüber) zu beheben?
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass die Uhr zwischenzeitlich instand gesetzt wurde und
läuft.
2. Fenstersanierung
Klassenturm (Gebäudeteil E) des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung,
Westring 201-203, Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.512 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Schulausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Schulausschuss beschließt, die Fenster im Klassenturm (Gebäudeteil E) des
Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung, Westring 201-203, Stadtbezirk
Herne-Mitte, in zwei Bauabschnitten sanieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Naturnahe
Umgestaltung des Ostbaches - Bau des Abwasserkanals von km 3,56 bis km 4,48 in
Herne - ab Kreuzung Sodinger Straße bis zur Schillerstraße
- Vorlage Nr. 2001.442 -
Die
Ausführungen der Emschergenossenschaft (mündlicher Vortrag) zur Planung des
Ostbaches von km 3,56 bis km 4,48 werden zur Kenntnis genommen.
4. Modellprojekt
"Ökologische Stadt der Zukunft" Einzelprojekt "StadtgartenSchau
Herne 2003"
- Vorlage Nr. 2001.301 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der
Rat der Stadt beschließt - vorbehaltlich einer 90 % Förderung durch die
Landesregierung - die "StadtgartenSchau Herne 2003" - als zentrale
Veranstaltung zur Abschlusspräsentation des Modellprojektes "Ökologische
Stadt der Zukunft" gem. der anliegenden Konzeption durchzuführen.
2. Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt
"StadtgartenSchau Herne 2003" eine Förderung aus Landesmitteln zu
beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
Enthaltungen: 1
5.
Änderung
des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für den Innenstadtbereich des
Stadtbezirkes Herne-Mitte;
hier: Bereich westlich der Bahnhofstraße
- Vorlage Nr. 2001.453 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt folgende Änderung des am 02.03.93 beschlossenen
Konzeptes zur Parkraumregulierung und -bewirtschaftung:
Die
150 im Bereich der Tiefgaragenanlage Kulturzentrum bisher als Parkplätzemit
Parkscheibenregelung oder vermietete Dauereinstellplätze bewirtschafteten
Tiefgarageneinstellplätze werden aus der städtischen Parkraumbewirtschaftung
herausgenommen.
Nach
dem Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Regelung werden diese
Tiefgarageneinstellplätze durch die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH bewirtschaftet.
Diese
Änderung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes tritt mit dem beabsichtigten
Vertragsabschluss mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6.
Ausfahrt
Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 09.5.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.457 -
Seit
die neue Ausfahrt Bahnhofsplatz/Bahnhofstraße fertiggestellt ist, halten bei
roter Ampel an der Kreuzung Bahnhofstraße/Funkenbergstraße die meisten
Fahrzeuge (insbesondere die Linienbusse) direkt an o.g. Ausfahrt. Fußgänger
haben damit keine Möglichkeit mehr, selbst bei ruhendem Verkehr die Straße
Bahnhofsplatz sicher bzw. überhaupt an der Ausfahrt zu überqueren.
Dazu
folgende Frage:
Besteht
für die Stadtverwaltung die Möglichkeit, eine gekennzeichnete Fußgängerfurt an
der Ausfahrt Bahnhofsplatz so anzulegen, dass der Verkehr bei roter Ampel für
die Bahnhofstraße an der Kreuzung Bahnhofstraße / Funkenbergstraße auch vor der
Fußgängerfurt anhält?
Herr
Grimm antwortet, dass die in der Anfrage geschilderte Situation auch von der
Verwaltung als nicht befriedigend für die dort verkehrenden Fußgänger angesehen
wird. Aus diesem Grunde wurde veranlasst, dort eine Fußgängerfurt zu markieren.
Um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer weiter zu erhöhen, wird außerdem vor
dieser Furt das Verkehrszeichen 133-10 (Fußgänger) aufgestellt.
7.
Radfahren
in der Fußgängerzone
- Anfrage des
Bezirksverordneten Tews vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.526 -
Die
Fußgängerzone in Herne soll in der Zeit von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr für den
Radverkehr freigegeben werden. Wer in den letzten Monaten über die
Bahnhofstraße ging, konnte zu jeder Tageszeit Radfahrer in der Fußgängerzone
sehen, die diese mit nicht gerade geringer (Schritttempo) Geschwindigkeit
befuhren.
Wir
fragen die Verwaltung:
1. Wie
kann gewährleistet werden, dass die Fußgängerzone nur in der oben angegebenen
Zeit befahren wird?
2. Welche
Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit zu
überwachen?
Herr
Schulte-Halm antwortet, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 22.05.2001 beschlossen hat, die Fußgängerzonen von Herne-Mitte und Wanne
versuchsweise für die Dauer von einem Jahr in den Zeiten zwischen 19.00 Uhr und
10.00 Uhr für den Radverkehr freizugeben.
Anknüpfend
an das Gutachten zum Radverkehrsplan der Stadt Herne sollen die Radfahrer
während der Freigabe Schritttempo einhalten. Während der Versuchsphase werden
begleitende Maßnahmen, wie z.B. Befragungen und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
durchgeführt. Bei negativen Erfahrungen werden durch die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit der Polizei Schwerpunktaktionen durchgeführt.
Herr
Finke fragt, wie die Haftungsfrage in der Zeit der Freigabe zu sehen ist. Herr
Saibic möchte wisse, ob in dem oberen bereits freigegebenen Bereich Probleme
bekannt sind. Frau Przybyl erkundigt sich, ob in Zukunft nach 10.00 Uhr auch
der Zuliefererverkehr geahndet oder ob dieser weiterhin toleriert wird.
Herr
Schulte-Halm antwortet, dass nicht die Verwaltung, sondern nur der Verursacher
haftbar gemacht werden kann. Aus dem oberen freigegebenen Bereich sind keine
Probleme bekannt. Eine Regelung der Anlieferung erfolgt immer unter
Berücksichtigung der Interessen des Einzelhandels.
8.
Genuss
von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kamm vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.528 -
Immer
wieder fällt es unangenehm auf, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln Alkohol
konsumiert wird.
Nicht
nur, dass es für die übrigen Fahrgäste eine Belästigung ist, wenn sie schon am
frühen Morgen nebenjemandem sitzen oder stehen müssen, der sein Bierchen
genießt, meistens werden die leeren Flaschen oder Dosen auch achtlos auf den
Boden geworfen.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Ist
den Verkehrsbetrieben diese Problematik z.B. durch Beschwerden bekannt?
2. Sehen
die Haus- bzw. Benutzungsordnungen der Verkehrsbetriebe entsprechende Verbote
vor?
Falls
nein - können diese dort aufgenommen werden?
3. Inwieweit
ist oder wäre eine Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen ein solches
Verbot gewährleistet?
Herr
Schulte-Halm antwortet, dass nach Mitteilung der HCR keine besondere
Alkoholproblematik in den Linienbussen bekannt ist.
Anmerkung der Schriftführerin:
Das
Schreiben der HCR vom 12.06.2001 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
9.
Sondernutzung
von Schulhöfen und öffentlichen Grünanlagen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.529 -
Dem
Wochenblatt vom 20.05.2001 haben wir entnommen, dass am 24.05.2001 als
Abschluss einer "Vattertachstour" ein Familienfest auf dem Gelände
des Otto-Hahn-Gymnasiums vorgesehen war.
Auch
andernorts, innerhalb und außerhalb unseres Stadtbezirks, werden die
Schulanlagen von dem gleichen Veranstalter häufig für derartige
Veranstaltungen genutzt, gegen die zwar nichts spricht, aber sich dennoch dazu
Fragen ergeben.
Auch
das für den 10.06.2001 geplante und am Tag der Beantwortung vermutlich
durchgeführte Familienfest im Schloß-Strünkede-Park wirft Fragen auf, um deren
Beantwortung wir die Verwaltung bitten:
1. Stehen
Schulhöfe und öffentliche Grünanlagen grundsätzlich allen Herner Vereinen und
Organisationen für derartige Zwecke zur Verfügung?
2. Nach
welchen Kriterien erfolgen die Genehmigungen und aufgrund welcher Richtlinien werden diese
erteilt?
3. Wie
hoch sind die Gebühren und decken diese die Kosten für den zur Verfügung
stehenden Hausmeister, Reinigung, wie z. B. Toiletten, Flure, Schulhof, Beete
usw. ab?
4. Mit
Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen, wie z. B. am der 10.06.2001, gehen
zwangsläufig Beschädigungen an Beeten, Rasenflächen, Blumenrabatten usw.
einher.
Werden
die Wiederherstellungskosten und auch die Reinigungskosten in vollem Umfang
von dem Veranstalter getragen und in welcher Höhe beliefen sich diese Kosten in
den letzten Jahren?
5. Sind
derartige Massenveranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen unter ökologischen
Gesichtspunkten eigentlich noch vertretbar, da sie doch einen erheblichen
Eingriff in Lebens-, Schutz- und Ruheräume vieler Tiere und Kleinstlebewesen
bedeuten?
6. Treffen
die Aussagen verschiedener Bürger uns gegenüber zu, die beobachtet haben
wollen, dass die Auf- und Abbauarbeiten und der damit verbundenen Transporte
von städtischen Fahrzeugen durchgeführt wurden?
Herr
Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Öffentliche
Grünanlagen, insbesondere Sport- und Spielplätze, Friedhöfe, einschl. der
dazugehörigen Wege, sind gem. der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet
Herne - Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - vom 23.06.1988 in der Fassung
der 2. Änderung vom 09.11.2000" allgemein zugänglich.
Die
Durchführung von Veranstaltungen wird erst nach Prüfung durch die Verwaltung
genehmigt.
Zu 2:
Art
und Zweck der Veranstaltungen geben in der Regel Auskunft darüber, ob mit
größeren Schäden in der Grünanlage zu rechnen ist. Wenn mit Schäden zu rechnen
ist, wird in der Regel keine Genehmigung erteilt. Ansonsten erfolgt die
Genehmigung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen nach Einverständnis
der Schulleitung der betreffenden Schule.
Die
für die Inanspruchnahme von städt. Grünflächen zu zahlenden
Gestattungsentgelte richten sich nach der Art, Größe und Dauer der
Veranstaltung sowie nach dem Veranstalter.
In
der Regel werden Gestattungsentgelte von 100,-- DM bis 1.000,-- DM erhoben.
Im
Zusammenhang mit beantragten und genehmigten Veranstaltungen auftretender
allgemeiner Verwaltungsaufwand wird dadurch abgedeckt.
Zu 3:
Die
Entgelte für den schulischen Bereich werden nach der "Entgeltordnung für
die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulschwimmbecken der Stadt
Herne" erhoben. Hiernach werden für die Nutzung der Außenanlagen der
Schulen Entgelte für den Einzelfall berechnet.
Maßstab
sind hierfür die Bereitschaftsstunden für den Schulhausmeister.
Toiletten
und sonstige Anlagen sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Grobe
Verunreinigungen werden auf Kosten des Nutzers beseitigt. Schwierigkeiten bei
der Nutzung von Schulhöfen sind nicht bekannt.
Zu 4:
Ausnahmegenehmigungen
zur Nutzung von öffentlichen Grünanlagen sind neben dem Gestattungsentgelt
auch mit der Festsetzung einer Kaution verbunden.
In
Abhängigkeit von Art, Größe und Dauer der Veranstaltung werden Kautionen im
Rahmen von 500,-- DM bis 10.000,-- DM bei mehrtägigen Großveranstaltungen
festgesetzt.
Sollten
im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung Verunreinigungen und Schäden an den
beanspruchten Grünflächen sowie deren Einrichtungen entstehen und nicht durch
den Veranstalter abgestellt werden, kann die hinterlegte Kaution stadtseitig
zur Schadensregulierung verwendet werden.
Es
ist jedoch festzustellen, dass hinterlegte Kautionen bislang nicht in Anspruch
genommen werden mussten.
Zu 5:
Insbesondere in den dichtbesiedelten Großstädten des Ruhrgebietes ist
es immer sehr schwierig, einerseits zwischen den ökologischen Ansprüchen und
andererseits dem Begehren der Bürger die Grünanlagen in ihrem Sinne zu nutzen,
zu entscheiden.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass in ökologisch sensiblen
Bereichen keine Veranstaltungen zugelassen werden.
Zu 6:
Die vorliegenden Aussagen treffen zu. Die Kosten werden dem
Veranstalter in Rechnung gestellt.
Für erbrachte städtische Dienstleistungen z. B. sind dem
SPD-Unterbezirk Herne hierfür verwaltungsseitig Kosten von jeweils rd.
2.000,-- DM in Rechnung gestellt worden, die beglichen wurden.
10. Kinderarmut
im Bezirk Herne-Mitte
- Anfrage der
Bezirksverordneten Heller vom 29.04.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.420 -
Der
kürzlich erschienene Armutsbericht der Bundesregierung bestätigt das was von
der PDS schon mehrfach ausgedrückt wurde und was von Sozialverbänden,
Gewerkschaften, Kirchen und Wissenschaftlern seit Jahrenuntersucht und
veröffentlicht wird. (Siehe Armutsbericht der AWO, Untersuchung der
Ruhr-Universität Bochum, 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW
usw. usw.). Die soziale Lage in Deutschland spitzt sich zu. Fast jeder 3.
Haushalt in diesem Land bezieht ein Einkommen, das geringer als die Hälfte des
Durchschnittseinkommens ausfällt. Dieses Einkommen liegt also noch unter der
im Bericht festgelegten Armutsgrenze.
Geringe
Erwerbseinkommen und Arbeitslosigkeit sind die Hauptursachen für den
Sozialhilfebezug. Besonders betroffen sind hierbei allein Erziehende und
Familien mit Kindern.
Der
immer wieder von Regierungsvertretern und Unternehmen geforderte Ausbau des
Niedriglohnsektors führte bisher vor allem dazu, dass auch Erwerbsarbeit nicht
vor Armut schützt.
Gleichzeitig
und im krassen Gegensatz dazu, ist die Zahl des Vermögens- und
Einkommensmillionäre erheblich gestiegen.
In
einer Gesellschaft, in der die soziale Ausgrenzung zunimmt und
Verteilungsgerechtigkeit stetig abnimmt, sind es vor allem Kinder und
Jugendliche die darunter zu leiden haben.
Unter
den rund drei Millionen Sozialhilfeempfängern sind es die Kinder und
Jugendlichen, die mit 1,1 Millionen die größte Gruppe stellen. Eine schlechte
gesundheitliche Verfassung, Ängstlichkeit, geringes Selbstvertrauen und
gespürte Hilflosigkeit sind die Folgen der psychosozialen Belastung durch die
permanenten Erfahrungen sozialer Ausgrenzung.
Vor dem Hintergrund dieser ständig wachsenden Arm-Reich-Schere, liegt
eine enorme Herausforderung für die Kommunalpolitik frühzeitig zu handeln und
dieser Ausgrenzung entgegen zu wirken.
Die
Stadt Herne hat sich bisher standhaft geweigert einen Armutsbericht mit
möglichst kleinräumigen, statistischen Daten zu erstellen, konkrete
Handlungsansätze für Jugendhilfe, die Nachteilen entgegenwirkt, sind hierdurch
in den einzelnen Bezirken der Stadt nur erschwert möglich.
Deshalb
bitte ich die Verwaltung der Stadt in der kommenden Sitzung der
Bezirksvertretung Herne-Mitte, konkret für den Bereich des Bezirks
Herne-Mitte, folgende Fragen zu beantworten oder beantworten zu lassen:
Wie
viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 6 Jahren, von 6 bis 14 Jahren
und von 14 bis 18 Jahren beziehen Sozialhilfe (in absoluten Zahlen)?
Wie
hoch ist dabei der Prozentanteil gemessen an allen Sozialhilfeempfängern im
Bezirk Herne-Mitte?
Wie
hoch ist der Anteil der jeweiligen Altersgruppe in den einzelnen Stadtteilen
des Bezirks?
Wie
viel allein Erziehenden-Haushalte im Bezirk Herne-Mitte leben von der
Sozialhilfe?
Wie
hoch ist die Anzahl der Kinder die in o. g. Haushalten leben?
Der
Anteil von MigrantInnen bei o. g. allein Erziehenden und Kindern ist wie hoch?
Wie
verteilen sich diese Zahlen auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks?
Wie
viel qm-Wohnfläche stehen einem Jugendlichen im allgemeinen zu?
Wie
viel qm pro Kind/Jugendlichen in Sozialhilfehaushalten?
Gibt
es Heimunterbringungen und betreutes Wohnen für Kinder und Jugendliche im
Bezirk Herne-Mitte?
Stehen
diese Unterbringungen im Zusammenhang mit erlebter Armut in den betroffenen
Haushalten?
Wenn
ja, welche Entwicklungsauffälligkeiten sind beobachtet und dokumentiert worden?
Die
GEW fordert: Bildung als Ausweg aus der Armutsfalle!
Am 17. Mai 2001 fand durch die VHS in Kooperation mit der GEW eine
Veranstaltung zum Thema "Kinderarmut und Chancengleichheit in Bildung und
Ausbildung" statt.
In
diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wie
ist die Verteilung der sozialhilfebeziehenden Kinder und Jugendlichen auf die
einzelnen Schulformen im Vergleich zu allen anderen Haushalten im Bezirk
Herne-Mitte?
Welche
spezifischen Formen von schulbegleitenden und außerschulischen Angeboten zur
Kompensation von Bildungsdefiziten / auch Mädchen- und Migrantenspezifisch gibt
es im Bezirk und wo finden diese statt?
Gibt
es Maßnahmen zur beruflichen Integration und Angebote zur nachschulischen
Qualifizierung von Schulabgängern?
Wie
hoch ist der Anteil der Jugendlichen, die wegen Arbeitslosigkeit Sozialhilfe
beziehen und/oder in Fördermaßnahmen sind, im Vergleich
Sozialhilfehaushalt/alle Haushalte im Bezirk Herne-Mitte?
In
welcher Form zeigt sich in diesen Bereichen "das Gesicht der Armut",
Schul-/Ausbildungsprobleme, Suchtprobleme, Straftaten, Beziehungsprobleme,
Anzeichen von Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauch, Wohnungsprobleme
und sonstige familiäre Probleme.
Wird
der Sozialdezernent der Stadt Herne dem guten Beispiel der Bochumer
Sozialdezernentin folgen und eine Befragung der Lehrer und Pädagogen an den
Schulen und Kindertagesstätten starten um über deren Erfahrungen im
Zusammenhang von Kinderarmut und die Auswirkungen von Armut auf die
Chancengleichheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen mehr als bisher in
Erfahrung zu bringen?
Welche
Angebote gibt es in den einzelnen Stadtteilen im Bereich der Kindergärten und
Hortplätze?
Welche
Angebote zur schulischen Ganztagsbetreuung und schulbegleitenden Sozialarbeit?
Wie
gestaltet sich die Personalentwicklung von 1990 bis 2000 in o. g. Bereichen?
Gibt
es freie Träger als Anbieter für offene Bildungs- und Freizeitangebote (auch
Mädchen- oder Migrantenspezifische Angebote)?
Wenn
ja, welche Träger sind das und welche städtische Förderung erhalten diese
Träger?
Wird
im Bezirk Herne-Mitte eine Erziehungsberatung im Sinne des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes angeboten?
Wenn
ja, gibt es Daten zur Inanspruchnahme dieser Erziehungsberatung?
Wie
gestaltet sich die Personalentwicklung von 1990 bis 2000 in diesem Bereich?
In den letzten Wochen tauchte in den Medien verstärkt die Forderung
nach verstärkten Sanktionen gegen Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auf.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien, außer der PDS beteiligten sich
an dieser unwürdigen Debatte. Von Leistungsentzug und Kürzung von Leistungen
bis hin zur Ausgabe von Lebensmittelmarken - die Angebote zur Bekämpfung der
sozial Schwächsten dieser Gesellschaft überschlugen sich förmlich. Wie durch
solche Maßnahmen auch nur ein einziger existenzsichernder Arbeitsplatz
entstehen soll, ist mir persönlich völlig schleierhaft.
In
diesem Zusammenhang stellen sich noch folgende Fragen:
Im
Zeitraum von 1990 bis 2000 - wie häufig wurden Sanktionen nach § 25 BSHG bei
Familien mit Kindern angewendet?
Wie
wurde und wie wird in solchen Fällen das Existenzminimum der Kinder gesichert?
Welche
Probleme erwartet die Stadtverwaltung von verstärkten Sanktionen gegen
Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose?
Welche
Probleme sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf eine Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für die betroffenen Menschen und für den
kommunalen Haushalt der Stadt Herne?
Der Armutsbericht der Bundesregierung zeigt, dass die Kluft zwischen
Arm und Reich weiter wächst. Den fast 3 Millionen Menschen, die von der
Sozialhilfe leben müssen, stehen 1,5 Vermögensmillionäre gegenüber. Es sind nicht
die Millionäre die
Unterstützung und Solidarität von Staat und Gesellschaft brauchen! Die PDS
fordert seit langem eine Vermögensabgabe und die Wiedereinführung der
Vermögenssteuer. Reichtum muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen und nicht
umgekehrt?
Gerade auf der kommunalen Ebene sollte dieses Thema ausgiebig und in
allen Gremien diskutiert werden. Diese Anfrage soll ein kleiner Ansatz dazu
sein.
Herr
Domer antwortet, dass die Antwort aufgrund ihres Umfangs vorab zugesandt wurde
und er Zusatzfragen soweit möglich beantworten wird.
Frau
Heller fragt:
Zu 3: Ist es richtig, dass somit jedes 5. Kind
Sozialhilfe erhält?
Zu 13: Werden Schüler auf die
Möglichkeit der Befreiung von der Leistung des Eigenanteils bei der
Lernmittelbeschaffung hingewiesen?
Zu 18: Sind zu der Einrichtung
"runder Tisch" bereits Zwischenberichte möglich? Hat diese
Einrichtung ein Antragsrecht? Gibt es zu der Einrichtung Publikationen? Welche
Zielsetzung hat der "runde Tische" und wie setzt er sich zusammen?
Zu 19: Die Angebote sind im Bezirk
Herne-Mitte deutlich schlechter als in anderen Bezirken, wie wird hier Abhilfe
geschaffen?
Wie wird bei Sanktionen nach dem BSHG die Versorgung der Kinder
sichergestellt?
Herr Domer antwortet:
Zu 3: Es erhält ca. jedes 10. Kind
Sozialhilfe.
Zu 13: Jeweils zum Schuljahresbeginn
werden die Schüler auf die Befreiungsmöglichkeit hingewiesen und entsprechende
Anträge verteilt.
Zu 18: Bei der Einrichtung "runder
Tisch" handelt es sich um eine Einrichtung der CDU-Fraktion. Näheres ist
der Verwaltung nicht bekannt. Der Jugendhilfeausschuss hat den Beschluss
gefasst, einen städtischen "runden Tisch" zu bilden. Frau Fischbach
hat Bereitschaft signalisiert, die bestehende Einrichtung umzuwandeln. Eine
Entscheidung wird voraussichtlich bis Ende August fallen.
Zu 19: Es ist richtig, dass im Bezirk Herne-Mitte 50
Betreuungsplätze fehlen, fast 5.000 in der Gesamtstadt. Die Randbezirke sind
überversorgt. Es liegen jedoch keine Klagen von Eltern vor.
Die
Verwaltung hat bei Sanktionen nach dem BSHG keinen Einfluss auf die Verteilung
der Mittel in der Familie.
Herr
Lindstädt fragt, ob daran gedacht ist, die Statistiken in absehbarer Zeit zu
verzahnen.
Herr
Domer antwortet, dass die Statistiken z. T. von externen Trägern erstellt
werden und die Grundlagen nicht konform sind (z. B. andere Altersgruppen). Eine
Verzahnung ist daher in nächster Zeit nicht möglich. Kleinräumige Aussagen sind
außerdem nicht sinnvoll, da sie nicht aussagekräftig sind.
11. Boulevard
Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 09.05.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.456 -
Seit
ca. 1 1/2 Jahren ist der erste Bauabschnitt des Boulevards auf der
Bahnhofstraße fertiggestellt, doch schon muss ich folgenden Mangel rügen:
In
Höhe der Hausnummer 83 steht ein Spielgerät, an dem an der Haltestange bereits
die Lackierung komplett abgetragen ist. Dazu stelle ich folgende Frage:
1. Hat
der Hersteller für das Spielgerät, hier insbesondere die Lackierung,
Garantiezeiten gegeben?
2. Ist
die Lackierung in irgendeiner Weise schädlich für spielende Kinder?
3. Ist
der Stadtverwaltung die Tatsache bekannt und wenn ja, welche Schritte wurden
hier eingeleitet?
Herr
Lieder antwortet, dass es für solche Lackschäden keine Gewährleistung gibt. Es
besteht keine Gefahr für spielende Kinder und ist ein Zeichen dafür, dass das
Spielgerät gut angenommen wird.
12. Parkflächenbedarfsanalyse
für den Bereich Gräff-/Overweg- und Hiberniastraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.05.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.468 -
Nach
der Stellungnahme der Verwaltung und Diskussion in der Bezirksvertretung wird
auf Antrag von Frau Przybyl einstimmig beschlossen, die Sitzung um 17.40 Uhr zu
unterbrechen. Die Unterbrechung dauert bis 17.50 Uhr.
Auf
Antrag der CDU-Fraktion fasst die Bezirksvertretung folgenden geänderten
Beschluss:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:
Die
Verwaltung wird gebeten, die bisher vorliegenden Erkenntnisse und Zahlen zum
Parkflächenbedarf für den Bereich Gräff-/Overweg und Hiberiastraße der
Bezirksvertretung zuzuleiten und in der Sitzung am 06.09.2001 eine umfassende
Analyse vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
13. Verkehrssituation
im Neubaugebiet der Leibnizstraße
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 30.05.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.519 -
Beschluss:
Die
Verkehrssituation im Neubaugebiet der Leibnizstraße ist besonders im Bereich
des Spielplatzes unbefriedigend, da zu schnell fahrende Fahrzeuge immer
häufiger die Fußgänger gefährden.
Wir
beauftragen deshalb die Verwaltung, durch eine Aufpflasterung im Bereich des
Spielplatzes die Situation zu verbessern, da davon auszugehen ist, dass durch
diese Maßnahme die Fahrzeuge gezwungen sind langsamer zu fahren und somit die
Gefahr für die Fußgänger gemindert wird.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 8
dagegen: 7
Enthaltungen: 1
14. Rückbau
von Busbuchten
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.521 -
Vor
Jahren wurde in der Bezirksvertretung Herne-Mitte und im Rat der Stadt Herne
ein über Jahre laufendes Programm mehrheitlich verabschiedet, die in Herne
teilweise aufwändig angelegten Busbuchten zurückzubauen, um dadurch den
Busverkehr zügiger zu führen und für die Allgemeinheit attraktiver zu machen.
Die
dadurch künstlich erzeugten Staus hinter den Bussen und die damit verbundene
Umweltbelastung nahm man billigend in Kauf und erwartete dadurch sogar einen
Rückgang beim Individualverkehr.
Heute
fragen wir dazu die Verwaltung:
1. Ist
durch diese Maßnahme, an Zahlen belegt, der ÖPNV schneller und damit für die
Allgemeinheit attraktiver geworden?
2. Sind
die für das Stadtgebiet Herne und vornehmlich für den Stadtbezirk Herne-Mitte
vorgesehenen Maßnahmen abschließend durchgeführt worden?
3. Wenn
nicht, welche Maßnahmen stehen noch in Herne und im Stadtbezirk Herne-Mitte zur
Durchführung an und für welchen Zeitraum sind sie geplant?
Herr
Lieder teilt mit, dass die Anfrage wegen ihres Umfanges erst nach der
Sommerpause beantwortet werden kann.
15. Erneuerung
der Fahrtreppen an den Ausgangsbauwerken des Stadtbahnbahnhofes "An der
Kreuzkirche"
- Vorlage Nr. 2001.445 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erneuerung von
zunächst zwei Fahrtreppen an den Ausgangsbauwerken des Stadtbahnbahnhofes
"An der Kreuzkirche" in den Jahren 2001 und 2002.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
Enthaltungen: 1
16. Erneuerung
der Brückengeländer und der Gehwegsbeschichtung auf der Brücke im Zuge der
Rottbruchstraße über die Autobahn A 43 und Gleisanlagen der DB AG
- Vorlage Nr. 2001.451 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, die Brückengeländer und die
Gehwegsbeschichtung auf der Brücke im Zuge der Rottbruchstraße über Autobahn A
43 und über Gleisanlagen der DB AG zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17. Umstellung
der Parkentgelte auf EURO für die Parkhäuser
Parkhaus am Hallenbad
Parkhaus City Center
Parkhaus am Verweilplatz
- Vorlage Nr. 2001.484 -
Herr
Finke beantragt, den Empfehlungsbeschluss mit folgenden Änderungen zu fassen:
- Tageshöchstsatz
von bisher 12,00 DM auf künftig 6 EURO (11,73 DM)
- Nachttarif
von bisher 6,00 DM auf künftig 3 EURO (5,87 DM)
Weitere
Erhöhungen sollen eventuell später beschlossen werden.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umstellung der Parkentgelte für die
Parkhäuser
Parkhaus
am Hallenbad
Parkhaus
City Center
Parkhaus
am Verweilplatz
von
DM auf EURO.
Die
erste angefangene Stunde von bisher 1,50 DM auf künftig
0,80
EURO (1,56 DM).
Jede
weitere angefangene Stunde von bisher auf 1,50 DM auf
0,80
EURO (1,56 DM).
Tageshöchstsatz
von bisher 12,00 DM auf künftig 6 EURO
(11,73
DM).
Nachttarif
von bisher 6,00 DM auf künftig 3 EURO (5,87 DM).
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 9
dagegen: 7
18. Parkplatz
Hoverskamp am "KGV Herne-Baukau"
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 - - Vorlage Nr. 2001.514 -
Der
Parkplatz Hoverskamp an der Kleingartenanlage ist von den Mitgliedern selbst
erstellt und bezahlt worden, er wird auch von ihnen instand gehalten.
Nächtliche Motorcrossrennen hinterlassen tiefe Spurrillen und müssten mit
erheblichen Geldmitteln beseitigt werden.
Ich
frage deshalb die Verwaltung, welche Möglichkeiten ergriffen werden können um
Abhilfe zu schaffen bzw. die Lage zu entschärfen.
Herr
Kuhl antwortet:
Nach
Kenntnisstand der Verwaltung steht die Parkplatzfläche am Hoverskamp im
Eigentum der Landes NW.
Der
Kleingartenverein (KGV) Herne-Baukau hat diese Fläche direkt vom Eigentümer
gepachtet.
Maßnahmen,
um die nächtlichen Motorcrossrennen unterbinden zu können, wie z. B.
Einzäunung, Einbau von Toren o. ä., müssten nach Meinung der Verwaltung vom KGV
Herne-Baukau, in Absprache mit dem Eigentümer, durchgeführt werden.
19. Parkplatz
der Kleingartenanlage "Holper Heide"
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.515 -
Auf
dem Parkplatz der Gartenanlage werden immer wieder Autowracks abgestellt. Dies
führt nicht nur zu einer Verwahrlosung des gesamten Umfeldes, sondern auch zu
einer Einschränkung der ohnehin schon knappen Parkmöglichkeiten.
Ich
stelle deshalb der Verwaltung folgende Fragen:
1. Ist
der Verwaltung die Situation bekannt?
2. Wer
ist für den Parkplatz und somit für die Beseitigung von Autowracks zuständig?
Herr
Kuhl antwortet:
Der
Verwaltung ist ein Fall bekannt, bei dem ein optisch gut erhaltenes
Kraftfahrzeug ohne Zulassung auf der Parkfläche an der Straße Holper Heide
abgestellt wurde. Das Fahrzeug wurde inzwischen entfernt.
Die
Parkplatzfläche ist Eigentum der Stadt Herne und somit ist die städtische
Ordnungsbehörde für die Beseitigung von Autowracks zuständig.
20. Spielplatz
der Gartenanlage "KGV Herne-Baukau e. V."
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.516 -
Der
Spielplatz wird ausschließlich aus Mitgliederbeiträgen finanziert. Bis jetzt
gab es von keiner Seite bei Beschädigung oder Erneuerung von Spielgeräten einen
Zuschuss. Der Platz und die großen angrenzende Spielwiese wird in den
Sommermonaten von vielen Kindergärten und Schulen genutzt. Aufgrund der
jährlich anfallenden Kosten wird mit dem Gedanken gespielt, ihn zu schließen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Besteht
die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Verwaltung?
2. Welche
anderen unterstützenden Maßnahmen durch die Stadt Herne könnten zur Lösung des
Problems führen?
Herr
Kuhl antwortet:
Nach
Kenntnisstand der Verwaltung steht die Spielplatzfläche der Kleingartenanlage
(KGA) Herne-Baukau im Eigentum des Landes NW.
Der
Kleingartenverein Herne-Baukau hat diese Fläche direkt vom Eigentümer
gepachtet.
Der
Verwaltung stehen zur Erneuerung von Spielplätzen in Kleingartenanlagen, selbst
in städtischen, keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Eine
Erneuerung könnte durch den KGV Herne-Baukau, in Absprache mit dem Eigentümer,
erfolgen, wobei die Verwaltung bei planerischen Fragen, Fragen zu
Sicherheitsabständen etc. mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite stehen
könnte.
21. Abwasserkanal
"KGV Herne-Baukau e. V."
- Anfrage des
Bezirksverordneten Gentilini vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.517 -
Der
offene Abwasserkanal der durch die Gartenanlage führt, erzeugt starke
unangenehme Gerüche, welche sich bis zur angrenzenden Gaststätte ausbreiten.
Die Vegetation des Kanals wird von der Stadt versorgt, die Reinigung der
Wasserfläche allerdings nicht.
1. Besteht
für die Verwaltung die Möglichkeit die Reinigung des Kanals vorzunehmen?
2. Wie
oft müsste diese jährlich schätzungsweise vorgenommen werden?
Herr
Kuhl antwortet wie folgt:
Bei
dem Holper Graben handelt es sich um einen Reinwasserlauf. Der Holper Graben
wurde im Bereich der Kleingartenanlage Herne-Baukau im Januar bzw. Februar
diesen Jahres in Zusammenarbeit mit dem Optimierten Regiebetrieb Stadtgrün
unterhalten.
Hierbei
wurden im Bereich des Grabens die Sträucher geschnitten und die Sohle
gereinigt. Aus dem Bachlauf wurden Sperrstoffe und Unrat beseitigt und
abgefahren. Diese Unterhaltungsarbeiten werden mindestens 2 mal pro Jahr durchgeführt.
Soweit es zur Abflusssicherung notwendig ist wird eine Säuberung der Sohle und
Ufer nach Bedarf auch mehrmals im Jahr durchgeführt.
Die
in dem Schreiben erwähnte Geruchsbelästigung wurde von der Stadtentwässerung
und der Unteren Wasserbehörde vor Ort nicht festgestellt. In dem Anfangsbereich
des offenen Grabens wurde eine starke Eintrübung des Wassers festgestellt. Laut
Aktenlage sind keine Schmutzwassereinleitungen in dem Holper Graben vorhanden.
Nach den festgestellten Beobachtungen anlässlich der Begehung wäre es
angebracht, in dem betroffenen Bereich den Graben auf nicht zugelassene
Schmutzwassereinleitungen zu untersuchen, da es sich ja bei dem Holper Graben
um einen Reinwasserlauf handelt.
Bei
der Begehung wurden Sperrstoffe, Müll (Dosen, Flaschen), Schnittgut (im Bereich
der Kleingartenanlage) und Baumstämme in dem Gewässerlauf angetroffen. Hier
wird in den kommenden Wochen eine Entfernung des Mülls und nicht verrottbaren
Materialien aus dem Abflussprofil und eine gezielte Mahd der Brennnesseln
durch die Stadtentwässerung stattfinden.
22. Zentralspielplatz
Herne-Stadtgarten/Sitzbänke im Stadtgarten
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 01.06.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.522 -
Am
09.11.2000 beschloss die Bezirksvertretung Herne-Mitte die Neugestaltung des
Spielplatzes im Herner Stadtgarten.
Damit
erfüllte sich nach langen Jahren eine alte und ständige Forderung der CDU in
Herne-Mitte.
Da
hier Eile zur Umsetzung geboten war, sagte uns die Verwaltung eine zügige
Abwicklung der Maßnahme zu.
Jedoch
ist festzustellen, dass trotz bevorstehenden Sommers, die Arbeiten noch nicht
begonnen haben.
Darüber
hinaus wollen wir wissen, inwieweit Parkbänke im Stadtgarten aufgestellt
wurden.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Wann
wird mit den Arbeiten zur Erstellung des Spielplatzes begonnen?
2. Warum
hat sich diese Maßnahme verzögert und konnte der Spielplatz nicht, wie am
11.05.2000 zugesagt, der Öffentlichkeit zu Beginn des Sommers 2001 übergeben
werden?
3. Sind
die für das Jahr 2000 vorgesehenen zusätzlichen 10 Bänke aufgestellt worden und
sind darüber hinaus weitere Bänke geplant?
Herr
Kuhl antwortet wie folgt:
Zu 1:
Der
Submissionstermin war am 23.05.2001. Bis zum 21.06.2001 erfolgte die
Angebotsprüfung und Auftragsvergabe, so dass spätestens Anfang Juli mit den
Arbeiten begonnen wird.
Zu 2:
Die
Vorstellung der Planung in der Bezirksvertretung konnte aufgrund der Durchführung
der Kinderbeteiligung erst nach den Sommerferien 2002 erst in der Sitzung am
09.11.2000 erfolgen und nicht wie zugesagt nach den Sommerferien.
Diese
Zeitverzögerung konnte nicht mehr ausgeglichen werden, so dass die Realisierung
zwar noch im Sommer 2001, voraussichtlich Anfang September, erfolgen wird, der
doch um 2 Monate zeitversetzt.
Zu 3:
Im
Jahr 2000 wurden 8 Bänke aufgestellt, weitere 8 Bänke sind im Jahr 2001
vorgesehen.
23. Ökologische
Optimierung des Südparks
- Vorlage Nr. 2001.464 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Umsetzung der Optimierungsmaßnahme
im Südpark auf der Grundlage der Planung des OR Stadtgrün vom 20.05.2001.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
24. Leerstand
im I-Punkt
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 21.05.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.463 -
Der
I-Punkt im Herzen der Fußgängerzone steht zum größten Teil leer, was einen
schlechten Eindruck macht.
In
diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Wer
ist Eigentümer des Gebäudes? (nichtöffentlicher Teil)
2. Warum
stehen so viele Räume leer?
3. Welche
weitere Planung hat der Eigentümer?
Herr
Tschöke verweist zur Beantwortung der Frage 1 auf den nichtöffentlichen Teil.
Weiter
antwortet er, dass weder der Grund für den hohen Leerstand noch die weitere
Planung des Eigentümers der Verwaltung bekannt ist. Für die Räume werden hohe
Kautionen und hohe Mieten verlangt, die keiner zu zahlen bereit ist.
Die
Verwaltung hofft, dass die Immobilie verkauft wird.
25. Gelände
des ehemaligen Fuhrparks an der Düngelstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten
Freitag vom 31.05.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.518 -
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Herne-Mitte am 13.06.2001 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu
lassen:
1. Wann
beginnen die Aufräumarbeiten auf dem Gelände?
2. Wer
ist für die Sicherheit auf dem Gelände zuständig?
3. Wann
gibt es Ergebnisse zum Verkauf des Geländes?
Herr
Woitacha antwortet, dass die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Herne als
Eigentümerin des Grundstücks obliegt. Die GBH wurde beauftragt, das Gelände
einmal wöchentlich zu begehen und evtl. notwendige Reinigungsarbeiten
vorzunehmen. Ansonsten ist das Gelände komplett zu und es werden nur zur Gefahrenabwehr
notwendige Sicherungsarbeiten durchgeführt.
Zurzeit
finden Gespräche mit einem Interessenten statt. Sollte jedoch bis nach den
Sommerferien keine Einigung erzielt werden, wird es voraussichtlich zu einer
erneuten Anzeige zur Vermarktung des Grundstücks kommen.
26. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Tschöke teilt mit, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) ihre
Planungen zur Nutzung des Hallenbadgeländes am 19.06. im Haupt- und
Finanzausschuss vorstellen wird. Die Sitzungsvorlage kann eingesehen werden.
Nach
den Planungen soll ein Kino mit 5 bis 7 Sälen entstehen, ein Gatronomiebetrieb
sowie Büroflächen. Für diese Planungen gibt es erfahrene Interessenten.
Die
Unterbringung von Einzelhandel wurde geprüft, war aber nicht realisierbar, da
die erforderliche Anbindung an die Fußgängerzone nicht möglich ist.
Die
Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die Sitzung von 19.15 Uhr bis 19.20
Uhr zu unterbrechen.