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Beschluss |
Die benannte Ampelanlage war bereits Gegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 31.10.2007. Leider war, durch äußere Umstände bedingt, der Bericht nicht so wie erwartet ausgefallen.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. November 2007 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie wird die Ampelanlage kategorisiert (abgekündigt, teilweise abgekündigt oder kritisch)?
2. Ist eine Veränderung der Ampelschaltung möglich und wenn ja, wie wäre eine Verbesserung für die Fußgänger zu erreichen und/oder der Rückstau auf der Paul-Gerhardt-Straße zu minimieren?
3. Kann die Fußgängerampel gesondert geschaltet werden?
4. Welche Möglichkeiten können ergriffen werden, um die Fußgängerampel besser sichtbar zu machen?
5. Sieht die Polizei in dieser Kreuzung einen Unfallschwerpunkt?
6. Welche Zahlen liegen hinsichtlich der Unfallstatistik für die o.g. Kreuzung vor?
Die Anfrage beantwortet Herr Becker wie folgt:
Zu Frage 1.:
Diese Lichtsignalanlage fällt in das Zuständigkeitsgebiet des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr. Die Anlage wurde 1977 in Betrieb genommen und ist nicht an den städtischen Verkehrsrechner angeschlossen. Aufgrund des Alters ist das Steuergerät abgekündigt. Eine Lieferung von Ersatzteilen sowie Erweiterungsbaugruppen ist nicht mehr möglich.
Zu Frage2.:
Dieses Steuergerät kann nur ein Signalprogramm im örtlichen Betrieb umsetzen. 1977 hatte man sich für ein Programm mit 60 Sekunden Umlauf entschieden. Dieses Signalprogramm lässt es nicht zu, einer Signalgruppe mehr Grün zu geben ohne einer anderen Signalgruppe diese Grün zu nehmen. Aufgrund der fehlenden Erweiterungsbaugruppen ist es nicht möglich ein anderes Signalprogramm mit einer höheren Umlaufzeit zu realisieren.
Zu Frage 3.:
Im laufenden Signalprogramm (Umlauf 60 Sekunden) ist eine gesonderte Phase für den Fußgänger nicht möglich.
Zu Frage 4.:
Prinzipiell werden Fußgängerschutzblinker angebracht damit der Kfz-Fahrer den Fußgänger besser wahrnehmen kann. Aufgrund der fehlenden Erweiterungsbaugruppen im Steuergerät ist eine Anbringung nicht möglich.
Zu Frage 5.:
Aus Sicht der Polizei handelt es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt.
Zu Frage 6.:I
In diesem Jahr hat es einen Unfall mit Personenschaden gegeben. Im letzten Jahr gab es keine Unfälle an diesem Knoten.
Frau Hildenbrand wünscht für die SPD-Fraktion Folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Zurzeit besteht laut Verwaltung kein aktueller Handlungsbedarf in diesem Bereich und städtische Mittel für einen eventuellen Umbau der Kreuzung stehen nicht zur Verfügung.
Die Baulast an dieser Kreuzung liegt teilweise beim Land, teilweise bei der Stadt Herne. An dem genannten Knotenpunkt müssen daher Umplanungen und ein eventueller Ausbau vom Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt werden, bzw. es müssen dementsprechende Vereinbarungen Seitens der Stadt Herne für die Planung und den Ausbau mit dem Landesbetrieb getroffen werden.
Da die Funktionsfähigkeit der Kreuzung von herausragender Bedeutung für den Stadtteil Pantringshof ist, wird die SPD Fraktion in den anstehenden Haushaltsberatungen eine Haushaltsstelle beantragen, um abzusichern, dass wenn es in Zukunft zu einem Ausfall der Ampelanlage kommen sollte, Mittel vorgesehen sind um eine Planung in diesem Bereich vornehmen zu können.
Dabei ist es Aufgabe der Fachverwaltung zu prüfen, ob eine Reparatur der Altanlage mit Ersatzteilen aus vorhandenen Beständen möglich ist; eine neue Ampelanlage erstellt werden muss oder ggf. ein Kreisverkehr an dieser Stelle verkehrstechnisch sinnvoll ist.
Frau Meißner-Moroz bittet für die CDU-Fraktion zu Protokoll zu nehmen, dass bei den nächsten Haushaltsplanberatung eine Empfehlung an das Land ausgesprochen wird die Ampelanlage zu priorisieren und eine Haushaltstelle einzurichten.