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Auszug - Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Sachstandsbericht der Verwaltung  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0476 Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
Sachstandsbericht der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

Frau Jung von der AL-Fraktion möchte wissen, wann das Gutachten bezüglich der Recklinghauser Straße vorliegen wird.

Lt. Herrn Terhoeven müsste es noch dieses Jahr vorliegen.

Ergänzend fragt Frau Jung nach, ob hierbei auch die Cranger Kirmes Berücksichtigung findet.

Herr Terhoeven verneint. Es gehe nicht um Einzelaktionen. Es muss erst eine Grundregelung gefunden werden.

 

Der Vorsitzende Herr Gleba stimmt Herrn Ahrens von der Grünen Fraktion bei, der sich auf Maßnahmenrecherchen im  Internet bezieht und dort einen Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet vorfand, der stadtbezogene Maßnahmen vorsieht.

 

Von Herrn Terhoeven kommt der Hinweis, dass die Bezirksregierung Arnsberg noch den Entwurf im Netz stehen hat. Er verspricht eine Nachprüfung.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Lt. Nachfrage des Fachbereiches 54 / Umwelt hatte  Arnsberg derzeit noch keine Aktualisierung vorgenommen.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 4. Aug. 2008 in Kraft getreten, die Teilpläne wurden an diesem Tag auf den Internetseiten der Bezirksregierungen veröffentlicht. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost enthält für Herne stadtbezogene Maßnahmen, insbesondere die Maßnahme C.1.3.1 „Verkehrsgutachten Recklinghauser Straße“. Die Maßnahme C.1.3.2 „LKW Durchfahrtsverbot Hammerschmidtstraße“ ist im Zusammenhang mit der Recklinghauser Straße zu sehen. Hierzu sollen erst die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens abgewartet werden.

Die Maßnahmenvorschläge LKW Durchfahrtsverbote (Anlieferverkehr frei) für den Bereich Herne Mitte C.1.3.3 bis C.1.3.5 sind aus Sicht der Stadt Herne nicht wirksam im Sinne einer Schadstoffminderung. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung des LKW Durchgangsverkehrs (Fernverkehr). Auf den bezeichneten Straßen ist ein LKW Durchgangsverkehr nach Auffassung der Verwaltung nicht gegeben.

Der Sachverhalt ist der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Gespräche zur Entwurfsfassung des Luftreinhalteplans dargelegt worden. Die Maßnahmen sollten in der Endfassung des LRP nicht mehr aufgeführt werden. Bei der redaktionellen Überarbeitung der Entwurfsfassung des LRP ist dieser Sachverhalt von der Bezirksregierung übersehen worden.

 

Herr Schulz von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung ihre in der Berichtsvorlage genannte Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet Ost und zum Entwurf des Luftreinhalteplanes Nord vom 02. Juni 2008 mit der Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung sagt zu.

 

Des Weiteren erkundigt sich Herr Schulz, ob sich auch Herner Bürger während der öffentlichen Auslegung Stellung genommen haben.

Herrn Terhoeven ist bekannt, dass Stellungnahmen z.B. der IHK, WHE, der LILA LOGISTIK abgegeben wurden. Ob auch einzelne Bürger sich beteiligten muss er nachfragen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg hat es zur Entwurfsfassung des LRP Teilplan Ost insgesamt 10 Stellungnahmen einzelner Bürger gegeben. Aus Herne kam davon eine Stellungnahme.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen