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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 220 - Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0551 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 220 - Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

0

 

Anmerkung der Schriftführers:

Der im Beschluss angeführte Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.