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Ratsinformationssystem

Auszug - Parkplätze Funkenbergstraße - Anfrage der Bezirkverordneten Kamm vom 19.10.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0599 Parkplätze Funkenbergstraße
- Anfrage der Bezirkverordneten Kamm vom 19.10.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Kamm, NicolaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Für Besucher der Seniorenwohnanlage an der Funkenbergstraße kommt es immer wieder zu Parkproblemen

Für Besucher der Seniorenwohnanlage an der Funkenbergstraße kommt es immer wieder zu Parkproblemen. Die öffentlichen Parkplätze werden meistens von Besuchern der Herner Innenstadt, Berufstätigen und Pendlern ganztägig beparkt. Zwar sind für die Bewohner der Wohnanlage und deren Besucher private Stellplätze vorhanden, doch sind diese ebenfalls meistens besetzt. Insbesondere für Besucher, die nur kurzfristig die Wohnanlage besuchen wollen, um etwa Einkäufe abzuliefern, gestaltet sich die Suche nach einem Parkplatz daher oft sehr langwierig.

 

Wir bitten daher, folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.       Wie wird die Situation seitens der Verwaltung beurteilt?

2.       Besteht die Möglichkeit, hier durch Einrichtung einiger Kurzzeitparkplätze oder eine           Lieferzone Abhilfe zu schaffen?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Becker beantwortet:

 

Zu Frage 1.:

Schon vor Jahren wurde auf Veranlassung des Seniorenwohnheimes unter Berücksichtigung aller Parkwünsche im Bereich Funkenbergstraße eine entsprechende Verkehrsbeschilderung angeordnet.

Die nördliche Fahrbahnseite steht Dauerparkern zur Verfügung. Für die Südseite ist die Benutzung der Parkscheibe vorgeschrieben (Kurzzeitparkzone 2 Stunden). Ladevorgänge können auf dem Grundstück des Seniorenwohnheims vorgenommen werden.

 

Zu Frage 2.:

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind keine weiteren Maßnahmen einzuleiten.