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Auszug - Reinigungspflicht des Grünstreifens an der Pöppinghauser Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 24.10.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2008/0628 Reinigungspflicht des Grünstreifens an der Pöppinghauser Straße
- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 24.10.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Meißner-Moroz, GabrieleAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
 
Beschluss

Die Reinigung und Pflege des Grünstreifens an der Pöppinghauser Straße lässt sehr zu wünschen übrig

Die Reinigung und Pflege des Grünstreifens an der Pöppinghauser Straße lässt sehr zu wünschen übrig. Anwohner beschweren sich häufig über Müll, aber vor allem über herabgefallene Äste der Platanen, die monatelang nicht entfernt werden. Gras und Brennnesseln sowie sonstige Wildkräuter wachsen ungebremst und wuchernd. Insgesamt macht der Straßenabschnitt nach der Kanalbrücke bis zur Kreuzung Emsring oftmals einen verwahrlosten Eindruck.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 5. November 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

1.        Wer ist für die Reinigung und Pflege des o.g. Straßenabschnittes verantwortlich?

2.        Wie sind Reinigungs/-Pflegeintervalle angelegt?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

Bei dem betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine Landstraße.

Für die Unterhaltung von Landstraßen einschließlich der Straßenrandstreifen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.

 

Bei der Pöppinghauser Straße trifft dies in voller Länge des betreffenden Straßenabschnittes für den rechten Straßenrandstreifen in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel zu.

 

Zwecks Anlegung eines Fußweges auf der anderen Straßenseite sind in den 70er Jahren zwischen der Stadt Herne und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe mehrere Verträge über die Mitbenutzung von Straßengebiet der Landstraße L 645 zur Anlage und zum Betrieb eines Gehweges und zur Verrohrung des Straßenseitengrabens abgeschlossen worden.

 

Durch Abschluss dieser Verträge ist die Unterhaltungspflicht des verbleibenden Grünstreifens auf der linken Straßenseite nicht eindeutig geklärt.

 

Zu Frage 2.:

Diese Straßenseite wird in Teilbereichen in unregelmäßigen Abständen von Straßen NRW unterhalten.

 

Die Verwaltung nimmt diese Anfrage zum Anlass, zusammen mit Straßen NRW den aktuellen Sachstand zur Unterhaltung des Straßenrandstreifens im betreffenden Straßenabschnitt, einschließlich dort befindlicher Straßenbäume zu klären, sodass im nächsten Jahr die Pflegedefizite nicht mehr auftreten.

 

Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, führt das Pflegerevier in Kürze einen einmaligen Pflegegang durch.