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Beschluss |
Von der Wegeverbindung im Dorneburger Park von der Straße Bobenfeld zur Kastanienallee zweigt ein Stück Parkweg ab und mündet auf den Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes. Von hier führt ein asphaltierter Weg an dem Gebäude vorbei zur Dorneburger Straße. Die gesamte Situation erweckt den Eindruck eines öffentlichen Weges.
Die Wegeverbindung befindet sich in einem desolaten Zustand. Sträucher überwuchern bereits den halben Weg, das gesamte Umfeld entwickelt sich zu einer Müllkippe.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Herr Lieder antwortet wie folgt:
Zu Frage 1
Die Stadt Herne ist nicht Eigentümerin des Weges.
Der Weg ist im Privatbesitz.
Der Eigentümer des Hauses Dorneburger Straße 8 errichtete 1958 das Haus Dorneburger Straße 10. Vor dem Bau des Hauses Nr. 10 wurde mit dem Eigentümer ein Vertrag über die Anlegung des Bürgersteiges vor dem Haus abgeschlossen. Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt eine von der Öffentlichkeit genutzte Wegeverbindung zum Dorneburger Park dort vorhanden gewesen wäre, hätte auch dieser Punkt in dem Vertrag berücksichtigt werden können. Auch anschließend wurde keine Vereinbarung zur Nutzung des Weges zum Königsgruber Park von der Stadt Herne (weder vom FB Stadtgrün noch von unserem Fachbereich) mit dem Eigentümer geschlossen. Der Weg ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes 135 Dorneburger Park. Eine Anbindung war in diesem Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Zu Frage 2
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer.
Zu Frage 3
Bei dem Weg handelt es sich nicht um eine öffentliche Fläche gemäß dem Straßen- und Wegerecht NW. Der Weg ist im Privatbesitz. Im Rahmen des Abfallrechts besteht die Möglichkeit bei wilden Müllkippen gegen den Grundstückseigentümer vorzugehen. Bei einer Ortsbesichtigung am 25.11.2008 konnte keine Verunreinigung festgestellt werden