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Auszug - Wegeverbindung zwischen den Häusern Dorneburger Straße 8 und 10 zum Dorneburger Park - Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 21.11.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2008/0730 Wegeverbindung zwischen den Häusern Dorneburger Straße 8 und 10 zum Dorneburger Park
- Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 21.11.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Koch, Hans-JürgenAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Von der Wegeverbindung im Dorneburger Park von der Straße Bobenfeld zur Kastanienallee zweigt ein Stück Parkweg ab und mündet auf den Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes

Von der Wegeverbindung im Dorneburger Park von der Straße Bobenfeld zur Kastanienallee zweigt ein Stück Parkweg ab und mündet auf den Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes. Von hier führt ein asphaltierter Weg an dem Gebäude vorbei zur Dorneburger Straße. Die gesamte Situation erweckt den Eindruck eines öffentlichen Weges.

Die Wegeverbindung befindet sich in einem desolaten Zustand. Sträucher überwuchern bereits den halben Weg, das gesamte Umfeld entwickelt sich zu einer Müllkippe.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist die Stadt Herne Eigentümerin des Weges oder besteht eine Vereinbarung mit dem Eigentümer zur öffentlichen Nutzung?
  2. Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht?
  3. Kann der Verantwortliche seitens der Verwaltung aufgefordert werden, den Weg wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen oder wenigstens den Müll zu beseitigen?

 

Herr Lieder antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1

 

Die Stadt Herne ist nicht Eigentümerin des Weges.

 

Der Weg ist im Privatbesitz.

 

Der Eigentümer des Hauses Dorneburger Straße 8 errichtete 1958 das Haus Dorneburger Straße 10. Vor dem Bau des Hauses Nr. 10 wurde mit dem Eigentümer ein Vertrag über die Anlegung des Bürgersteiges vor dem Haus abgeschlossen. Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt eine von der Öffentlichkeit genutzte Wegeverbindung zum Dorneburger Park dort vorhanden gewesen wäre, hätte auch dieser Punkt in dem Vertrag berücksichtigt werden können. Auch anschließend wurde keine Vereinbarung zur Nutzung des Weges zum Königsgruber Park von der Stadt Herne (weder vom FB Stadtgrün noch von unserem Fachbereich) mit dem Eigentümer geschlossen. Der Weg ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes 135 Dorneburger Park. Eine Anbindung war in diesem Bebauungsplan nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2

 

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer.

 

Zu Frage 3

 

Bei dem Weg handelt es sich nicht um eine öffentliche Fläche gemäß dem Straßen- und Wegerecht NW. Der Weg ist im Privatbesitz. Im Rahmen des Abfallrechts besteht die Möglichkeit bei wilden Müllkippen gegen den Grundstückseigentümer vorzugehen. Bei einer Ortsbesichtigung am 25.11.2008 konnte keine Verunreinigung festgestellt werden