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Auszug - Eintragung des Hochbunkers Roonstr. 14 und des Wohnhauses Vinckestr. 26, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 12.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2009/0117 Eintragung des Hochbunkers Roonstr. 14 und des Wohnhauses Vinckestr. 26, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ottey-Hall, Tel. 3022
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Eintragung des Hochbunkers Roonstraße 14 und des Wohnhauses Vinckestraße 26, Stadtbezirk Herne-Mitte in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Eintragung des Hochbunkers Roonstraße 14 und des Wohnhauses Vinckestraße 26, Stadtbezirk Herne-Mitte in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1990 (GV NRW 1980 S 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.