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Wortprotokoll |
Vödestraße 80/82
Laut Bauschild hat der Erwerber geplant, Eigentumswohnungsbau zu realisieren. Seit etwa 4 Jahren liegt die Baustelle still. Die Baugrube ist nur schlecht gesichert.
In diesem Zusammenhang bitte ich die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung bekannt, warum das Vorhaben nicht realisiert wurde?
2.
Plant der Eigentümer auf de Grundstück weiterhin
Wohnbebauung?
Verfügt
er über Baurecht?
3.
Steht die Verwaltung in Kontakt zu dem Eigentümer?
4.
Beobachtet die Verwaltung die Sicherung des Grundstücks
und gibt dem Eigentümer entsprechende Sicherungsmaßnahmen auf?
Herr Bartels gibt
folgende Antwort:
zu 1.)
Die beantragte
Bebauung ist mangels Marktchancen noch nicht realisiert. Es sollen – laut
Auskunft des Bauherrn
vom 29.09.2003 - andere Pläne eingereicht werden.
zu 2.)
Der Eigentümer plant
zur Zeit weiterhin Wohnbebauung. Ein Baurecht besteht aber nicht.
Der vorhandene
Vorbescheid ist abgelaufen.
zu 3.)
Die Kontakte bestehen
über andere Vorhaben des Eigentümers.
zu 4.)
Die Sicherung des
Grundstückes wird von Zeit zu Zeit überprüft.
Entsprechende Sicherungsmaßnahmen werden dann telefonisch aufgegeben.
Frau Przybyl sagt aus, dass der Eigentümer auch das
Grundstück des ehemaligen Straßenverkehrsamtes besitzt, wo sich nur eine Grube
befindet und noch immer nichts gebaut wurde. Sie fragt nach einem eventuell
bestehenden Zusammenhang.
Herr Bartels antwortet, dass nur die schwierige Marktlage
dafür verantwortlich ist; andere Probleme sind nicht bekannt.