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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.07.2009 bis einschl. 05.08.2009 und der parallel zu diesem Verfahren durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - eingegangenen Stellungnahmen) wird zugestimmt.
2. Der ergänzten Begründung vom 11.08.2009 zum Bebauungsplan Nr. 10/1,
4. Änderung - Glückaufplatz - wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - in der Fassung vom 11.08.2009 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen und Ergänzungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL L S. 3316) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 dargestellt.
Der Geltungsbereich wird im Westen begrenzt durch die westliche Grenze der Flurstücke 389, 359 und 73 (Flur 15) sowie den Straßenverlauf der Freisenstraße und der Gelsenkirchener Straße bis zur Stöckstraße. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen sowie der Südseite der Gelsenkirchener Straße begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
15 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |