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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
1.
Dem
Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom 06.07.2009 bis einschl. 05.08.2009 und der parallel zu diesem
Verfahren durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/1, 4. Änderung -
Glückaufplatz - eingegangenen
Stellungnahmen) wird zugestimmt.
2.
Der
ergänzten Begründung vom 11.08.2009 zum Bebauungsplan Nr. 10/1,
4. Änderung -
Glückaufplatz - wird zugestimmt.
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - in der Fassung vom
11.08.2009 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen und Ergänzungen
wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBL I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 (BGBL L S. 3316) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000
und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 dargestellt.
Der Geltungsbereich wird im Westen begrenzt durch die westliche Grenze
der Flurstücke 389, 359 und 73 (Flur 15) sowie den Straßenverlauf der
Freisenstraße und der Gelsenkirchener Straße bis zur Stöckstraße. Der
Geltungsbereich wird im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße
und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und
deren Straßenbegleitgrünflächen sowie der Südseite der Gelsenkirchener Straße
begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
11 |
dagegen: |
1 |
Enthaltung: |
- |